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Pensionskasse BS: SVP verlangt Umstellung auf Beitragsprimat und Vollkapitalisierung

MEDIENMITTEILUNG DER SVP BASEL-STADT vom 18.04.2013

Die SVP fordert bei der Totalrevision des Pensionskassengesetzes einen klaren Schnitt betreffend der Finanzierung der Leistungen. Dafür ist eine Umstellung auf das Beitragsprimat und eine Vollkapitalisierung unerlässlich. Die PKBS muss sich, wie private Einrichtungen auch, eigenständig und unabhängig finanzieren können. Spätere Sanierungen gilt es zu vermeiden, da damit die Kosten für den Steuerzahler ins Unermessliche steigen und auch die Versicherten darunter zu leiden haben. Gleichzeitig befürwortet die SVP auch die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Rentenalters.

Die SVP hat zur Totalrevision des Pensionskassengesetzes Stellung genommen. Für die SVP ist es ein zentrales Anliegen, dass die Pensionskasse Basel-Stadt PKBS nun nachhaltig saniert wird. Weitere erfolglose Sanierungen, wie die letzten zwei, welche in kurzen Abständen erfolgten, sind nicht mehr zu vertreten.

Deshalb unterstützt die SVP das System der Vollkapitalisierung mit entsprechendem Wegfall der Staatsgarantie. Eine Teilkapitalisierung wäre nicht zielführend und hätte zur Folge, dass der Kanton resp. die Steuerzahlenden weiterhin für Unterdeckungen haften müssen. Demgegenüber hätte eine Vollkapitalisierung den Vorteil, dass das Risiko der systemfremden Umverteilung reduziert wird. Dies entspricht auch der Logik des Kapitaldeckungsverfahrens der Beruflichen Vorsorge. Positive Jahresabschlüsse führen zur Bildung von Wertschwankungsreserven, welche als Ausgleich für allfällige künftige Anlageverluste dienen.

Die SVP befürwortet eine Senkung des technischen Zinssatzes von heute 4% auf ein tieferes Niveau. Der von der Regierung vorgeschlagene Zinssatz von 3% erachtet die SVP jedoch für zu hoch. Die SVP fordert einen technischen Zinssatz von 2.50 oder 2.25%. Die SVP unterstützt diese Senkung auch dann, wenn dadurch eine weitere Leistungsreduktion oder höhere Finanzierungsbeiträge der Sozialpartner die Folge wären.

Die SVP befürwortet einen Wechsel zum Beitragsprimat. Ein weiteres Verharren beim Leistungsprimat ist nicht zeitgemäss. Das Leistungsprimat kann bei Lohnerhöhungen zu hohen zusätzlichen Kosten führen, die nur schwierig budgetierbar sind. Zudem verlangt es ein hohes Mass an Solidarität von den jüngeren Versicherten zu Gunsten der älteren Versicherten und den Rentnern. Das Beitragsprimat hat den Vorteil, dass das Risiko bei tiefen Kapitalmarkerträgen auf die Versicherten umgewälzt werden kann, womit die Gefahr einer neuerlichen Sanierung reduziert wird.

Die PKBS muss sich, wie Kassen des privaten Rechts auch, eigenständig und unabhängig finanzieren können. Zu erwähnen gilt, dass auch nach dieser Revision die Versicherten der PKBS im Vergleich zu Vorsorgeeinrichtungen privater Institutionen ausserordentlich privilegiert bleiben. Die in diesem Zusammenhang vorgesehene Erhöhung des Rentenalters wird begrüsst.

Im Weiteren möchte die SVP, dass die Ruhegehaltsregelung gemäss § 3 Abs. 5 Personalgesetz, im Zusammenhang mit einem vorzeitigem Rücktritt oder einer vorzeitigen Abwahl von Magistratspersonen bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, geändert wird. Diese soll so ausgestaltet werden, dass Personen, die nach Ende ihrer Amtsstätigkeit unverschuldet keine neue Stelle finden, eine Überbrückungsrente erhalten. Personen, denen eine Erwerbstätigkeit aber zugemutet werden kann, sollen nicht oder nur beschränkt von einer Ruhegehaltsregelung profitieren können. Zudem ist das Ruhegehalt generell zu senken.

Wie erwähnt, muss die PKBS-Sanierung 2013 die letzte Sanierung sein.  Die SVP ist nicht mehr bereit, zu Lasten des Steuerzahlers und der Versicherten, weitere Kompromisse einzugehen. Es sind jetzt griffige Sanierungsmassnahmen für die PKBS zu ergreifen.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Für Rückfragen:
Nationalrat Dr. Sebastian Frehner, Parteipräsident: 079 620 71 04
Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident: 079 701 26 59

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