Statuten der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Basel-Stadt
I. Name und Zweck
Art. 1 Name
Unter dem Namen „Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt“, nachfolgend SVP Basel-Stadt genannt, besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB.
Die SVP Basel-Stadt ist eine Sektion der Schweizerischen Volkspartei.
Art. 2 Zweck
Die SVP Basel-Stadt bekennt sich zur demokratischen bürgerlichen Staatsordnung und zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Sie bezweckt die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und setzt sich insbesondere für den Mittelstand, das Gewerbe, die KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und vor allem für den Wirtschaftsstandort Basel ein.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Erwerb
Die SVP Basel-Stadt besteht aus Einzelmitgliedern, sowie den Sektionen SVP Riehen, SVP Frauen Basel-Stadt und Junge SVP Basel-Stadt.
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme des Vorstands in die Kantonalpartei erworben.
Der Beitritt steht allen natürlichen Personen offen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen.
Wer als Mitglied der SVP Riehen, der SVP Frauen Basel-Stadt oder der Jungen SVP Basel-Stadt angehört, ist zugleich Mitglied der SVP Basel-Stadt.
Eine zusätzliche Mitgliedschaft in einer anderen Partei ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus der SVP Basel-Stadt.
Art. 4 Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt oder Ausschluss aus der Partei sowie durch den Tod eines Einzelmitgliedes. Der Ausschluss kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand der Kantonalpartei verfügt werden, wenn ein Mitglied gegen die Interessen der Partei verstösst.
Gehört das Mitglied der Sektion Riehen, der SVP Frauen Basel-Stadt oder der Jungen SVP Basel-Stadt an, so ist der Vorstand der SVP Riehen, der SVP Frauen Basel-Stadt oder der Jungen SVP ebenfalls anzuhören.
III. Organisation
Art. 5 Organisation
Die SVP Basel-Stadt ist der gesamtschweizerischen Partei angeschlossen und in deren Organen vertreten.
IV. Organe
Art. 6 Organe
Die Organe der SVP Basel-Stadt sind:
1. die Generalversammlung
2. die Parteileitung
3. der Vorstand
4. die internen Kommissionen
5. die SVP-Fraktion des Grossen Rates
6. die SVP-Fraktion des Bürgergemeinderates
7. die Revisionsstelle
Art. 7 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ und hat folgende Befugnisse:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten GV
2. Abnahme des Jahresberichtes
3. Genehmigung der Jahresrechnung, des Revisorenberichtes und Déchargeerteilung
4. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge
5. Wahlen
a) des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
b) des Vorstandes
c) der zwei Rechnungsrevisoren
6. Stellungnahme zu wichtigen eidgenössischen und kantonalen Wahlen, Abstimmungen und Parolenfassung
7. Entscheide über Statutenänderungen
8. Auflösung des Vereins
Die Generalversammlung kann einzelne, ihr zufallende Befugnisse dem Vorstand übertragen. Sie wird jährlich mindestens einmal einberufen, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder eine Einberufung verlangt.
Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern spätestens 4 Wochen vorher zugestellt werden.
Anträge sind mindestens 2 Wochen vor der Generalversammlung an den Präsidenten/die Präsidentin einzureichen.
Art. 8 Vorstand
Dem Vorstand gehören an:
1. der Präsident/die Präsidentin und der Vizepräsident/die Vizepräsidentin
2. der Sekretär/die Sekretärin
3. der Kassier/die Kassierin
4. 3-5 Mitglieder
sowie mit beratender Stimme:
5. der Präsident/die Präsidentin der SVP Riehen
6. der Präsident/die Präsidentin der Jungen SVP Basel-Stadt
7. die Präsidentin der SVP Frauen Basel-Stadt
8. der Präsident/die Präsidentin der Grossratsfraktion der SVP Basel-Stadt
9. Vertreter/innen der SVP Basel-Stadt im nationalen Parlament
10.Vertreter/innen der SVP Basel-Stadt in der kantonalen Exekutive
Für den Fall, dass Vorstandsmitglieder vorzeitig ausscheiden, kann sich der Vorstand selber ergänzen. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Wahl bleibt der nächsten Generalversammlung vorbehalten.
Die Einberufung des Vorstands erfolgt nach Dringlichkeit der Geschäfte.
Er tagt auf Einladung des Präsidenten/der Präsidentin oder auf Verlangen von 1/3 der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Die Einladung erfolgt schriftlich. Um beschlussfähig zu sein und um Verfügungen erlassen zu können, muss die Mehrheit des Vorstands zusammentreten. Bei Abstimmungen innerhalb dieses Gremiums hat der Präsident/die Präsidentin Stimmrecht und Stichentscheid. Den Präsidenten/Präsidentinnen der SVP Riehen, der SVP Frauen Basel-Stadt, der Jungen SVP Basel-Stadt kommt nur beratende Stimme zu.
Dem Vorstand fallen insbesondere folgende Aufgaben zu:
1. Wahl der Präsidien und Mitglieder von internen Kommissionen
2. Wahl von Schulräten/Schulrätinnen und Mitgliedern von Schulkommissionen des Kantons Basel-Stadt
3. Wahl der Delegierten in die Instanzen der SVP Schweiz
4. Vorbereitung der Generalversammlung
5. Beschlussfassung über Vernehmlassungen
6. Stellungnahme zu politischen Fragen, soweit sie nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen
7. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Art. 9 Parteileitung
Die Parteileitung setzt sich wie folgt zusammen:
a) Präsident/Präsidentin
b) Vizepräsident/Vizepräsidentin
c) Sekretär/Sekretärin
d) zwei weiteren, stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern
Die Einberufung der Parteileitung erfolgt nach deren Dringlichkeit und wird durch den Präsidenten/die Präsidentin einberufen.
Die Parteileitung führt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes. Sie beschäftigt sich mit allen Fragen personeller Natur.
Art. 9a SVP-Fraktion des Grossen Rats
Die SVP-Fraktion des Grossen Rats bezweckt die Umsetzung der Ziele der SVP Basel-Stadt im Grossen Rat.
Die Fraktion regelt ihre Tätigkeit in einem Fraktionsreglement. Änderungen des Fraktionsreglements müssen dem Vorstand der SVP Basel-Stadt unterbreitet werden. Dieser ist die Verbindungsstelle zwischen Fraktion und den Organen.
Art. 9b SVP-Fraktion des Bürgergemeinderats
Die SVP-Fraktion im Bürgergemeinderat bezweckt die Umsetzung der Ziele der SVP Basel-Stadt im Bürgergemeinderat.
Art. 10 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus 2 Mitgliedern. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung darüber Bericht.
V. Finanzen
Art. 11 Mittelbeschaffung
Die Partei bestreitet ihre Aufwendungen aus:
1. den Beiträgen der Mitglieder der SVP Basel-Stadt
2. den Mandatsabgaben der Amtsträger/innen
3. Spenden
4. ausserordentlichen Aktionen
Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Kassier/die Kassierin ist für die korrekte Rechnungsführung verantwortlich.
VI. Allgemeine Bestimmungen
Art. 12 Amtsdauer
Die Mitglieder des Parteivorstandes werden auf eine einheitliche Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Sie sind nach dieser Amtsdauer wieder wählbar.
Art. 13 Beschlussfassung
Bei Wahlen und Abstimmungen kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Wahlen verlangen.
Bei Wahlen gilt das Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bei Abstimmungen gilt das Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter mit Stichentscheid.
Art. 14 Parteivertretung
Der Präsident/die Präsidentin – oder in dessen Stellvertretung der Vizepräsident/die Vizepräsidentin – vertritt die Partei nach aussen und zeichnet für diese.
VII. Revision der Statuten und Auflösung der Partei des Vereins
Art. 15 Revision
Die Generalversammlung kann die Statuten durch die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten abändern. Anträge zur Statutenänderung müssen dem Präsidenten/der Präsidentin mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden.
Art. 16 Auflösung
Die Generalversammlung kann mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Auflösung des Vereins beschliessen. Der Vollzug obliegt dem Vorstand.
Art. 17 Inkraftsetzung
Diese Statuten treten mit Beschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Mai 2018 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 3. März 2015.
Lorenz Nägelin, Parteipräsident
Andreas Ungricht, Sekretär