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Medienmitteilung

SVP wehrt sich gegen Gesetz zum Nachteil der Freizeitgärtner

Das heute von der Bau- und Raumplanungskommission vorgestellte neue Freizeitgartengesetz wird von der SVP abgelehnt. Die Idee, dass künftig Freizeitgärten für die Allgemeinheit geöffnet werden sollen, ist zum Nachteil der Pächter von Freizeitgärten. Sie müssten künftig in Kauf nehmen, dass diese dann offenen Areale zugemüllt, ihr Hab und Gut beschädigt oder geklaut wird und ihre Gärten missbraucht werden. Die SVP wird das Gesetz im Grossen Rat deshalb ablehnen und ein Referendum prüfen.

Das von der vorberatenden Bau- und Raumplanungskommission verabschiedete neue Freizeitgartengesetz ist für die SVP nicht tragbar. Die Idee, dass künftig die Freizeitgartenareale für die Allgemeinheit geöffnet werden sollen, führt zu erheblichen Problemen für die Pächterinnen und Pächter von Freizeitgärten. Es ist bedauerlich, dass dieser Vorschlag in der Kommission eine Mehrheit fand.

Mit dieser von der Kommission durchgewunkenen neuen rechtlichen Handhabe werden die Freizeitgärten ihren ursprünglichen Charakter als wichtige Grünflächen und Erholungsoasen im Stadtraum verlieren. Pächterinnen und Pächter müssten künftig mit vermehrten Lärmimmissionen und Littering rechnen. Selbst das illegale Verrichten der Notdurft von Passantinnen und Passanten könnte für die Pächterinnen und Pächter zu einem grossen Problem werden. Wenn die Allgemeinheit unkontrolliert die Areale betreten kann, steigt die Gefahr von beschädigten Parzellen und gestohlenen Blumen und Gemüse erheblich. Auf den Kosten bleiben die Pächterinnen und Pächter sitzen. Zielkonflikte zwischen ihnen und den Passantinnen und Passanten auf den Arealen sind, wie bspw. am Rheinbord, mannigfaltig vorprogrammiert.

Besonders stossend dabei ist, dass diese vorgesehenen Öffnungen der einzelnen Areale von der Verwaltung auch gegen den Willen der entsprechenden Freizeitgartenvereine durchgesetzt werden kann.

Auch sieht die SVP Probleme im Zusammenhang mit der Aufweichung des Kündigungsschutzes im Gesetz (§ 5). Dieser Paragraf öffnet der Regierung und der Verwaltung Tür und Tor für die Vernichtung von Parzellen für andere Zwecke und hätte enteignungsähnlichen Charakter. Schon in der Vergangenheit konnten diverse Freizeitgartenareale nur dank der SVP erhalten bleiben.

Die SVP wird in der Ratsberatung daher beantragen, dass diese beiden Punkte aus dem Gesetz gestrichen werden. Sollten diese Änderungsanträge keine Mehrheit finden, wird die SVP gemeinsam mit Partnern ein Referendum prüfen.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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