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Medienmitteilung

Sieg für die SVP: Bundesgericht stützt Basler Bettelverbot

Die SVP Basel-Stadt nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesgericht heute entschieden hat, dass das von der SVP initiierte Basler Bettelverbot rechtlich zulässig ist. Die von linken Organisationen eingereichte abstrakte Normenkontrolle ist somit abgewiesen worden. Einzig das Betteln in öffentlichen Parkanlagen wird nach dem Entscheid wieder möglich. Die SVP erwartet nun vom Regierungsrat, dass er das geltende Bettelverbot konsequent umsetzt.

Heute hat das Bundesgericht entschieden, dass das von der SVP mit der Motion von Grossrat Joël Thüring initiierte Basler Bettelverbot, welches im Juni 2021 vom Grossen Rat beschlossen wurde, rechtlich zulässig und korrekt ist. Somit gilt das Gesetz und kann von den Behörden weiterhin angewendet werden.

Die SVP ist über diesen Sieg vor Gericht ausserordentlich erfreut. Diese Entscheidung gibt nun endgültig Klarheit über die Situation und stärkt die Polizei bei ihren Bemühungen, illegales Betteln zu unterbinden. Die von linken Organisationen eingereichte abstrakte Normenkontrolle wurde aus Sicht der SVP zurecht grösstenteils abgewiesen.

Einzig das Betteln in öffentlichen Parkanlagen wird nun nach dem Entscheid des Bundesgerichts wieder zulässig. Die SVP bedauert dies grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass alle anderen Bestimmungen auch beim Betteln in Parkanlagen weiterhin Bestand haben werden. Die SVP fordert deshalb, dass die Polizei Schwerpunktaktionen in Parkanlagen durchführt, um sicherzustellen, dass andere kantonale Gesetzesbestimmungen des Bettelverbots und auch die Bundesgesetze bezüglich Aufenthaltsdauer (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) eingehalten werden. Wer länger wie 90 Tage sich in der Schweiz als Bettler aufhält, muss gemäss geltender Gesetzgebung ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden.

Gleichzeitig muss die SVP feststellen, dass das Betteln wieder vermehrt ein Problem in Basel-Stadt ist. Es hat seit Wochen wieder sehr viel mehr Bettler und die Reklamationen nehmen stetig zu. Das jetzt gefällte Urteil des Bundesgerichts soll deshalb Anlass sein, wieder vermehrt gegen das illegale Betteln vorzugehen und die geltenden Bestimmungen konsequent polizeilich durchzusetzen. Das bedeutet, dass die Polizei aufgerufen ist, sich diesem wieder zunehmenden Problem mit Dringlichkeit anzunehmen.

Aus diesem Grunde wird SVP-Grossrat Joël Thüring in der kommenden Woche eine Interpellation einreichen, welche vom Regierungsrat Antworten haben will, wieso das Bettelverbot derzeit nur ungenügend umgesetzt wird und es wieder deutlich mehr Bettelende hat. Die SVP ist weiterhin überzeugt, dass das Gesetz konsequent und unnachgiebig durchgesetzt werden muss, damit Basel nicht zu einem Bettel-Eldorado verkommt.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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