Regierungsrat bestätigt SVP: Stimmrechtsalter 16 in der Bürgergemeinde ist verfassungswidrig

An der heutigen Sitzung des Bürgergemeinderates hat der Bürgerrat mitgeteilt, dass der Regierungsrat Stimmrechtsalter 16 auf Ebene Bürgergemeinde für nicht verfassungskonform hält. Damit behalten FDP, LDP und SVP Recht: Schon in der Frühlingssitzung des Bürgergemeinderates haben sie auf diesen Umstand hingewiesen. Eine Mitte-Links-Allianz wusste es besser – und scheiterte nun kläglich.
Die SVP Basel-Stadt nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass die Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt nach eingehender Prüfung zum Schluss kommt, dass die Einführung des Stimmrechtsalters 16 in der Bürgergemeinde Basel nicht mit höherrangigem Recht vereinbar und somit nicht genehmigungsfähig ist.
Damit bestätigt der Regierungsrat die Einschätzung der Aufsichtskommission des Bürgergemeinderats, welche bereits einstimmig festgehalten hatte, dass eine Einführung des Stimmrechtsalters 16 in der Bürgergemeinde unter der geltenden Verfassung unzulässig ist.
Besonders bemerkenswert ist, dass diese Einschätzung ursprünglich von sämtlichen Parteien in der Aufsichtskommission mitgetragen wurde. Umso unverständlicher war es, dass SP, Grüne, BastA! und Die Mitte das Anliegen dennoch weiterverfolgen wollten, obwohl die fehlende Verfassungskonformität unbestritten war.
SVP, FDP und LDP haben im Nachgang zur damaligen Entscheidung bereits mitgeteilt, dass sie – sollte der Regierungsrat die Änderung der Gemeindeordnung in Bezug auf Stimmrechtsalter 16 bejahen – dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen.
Der Entscheid der Staatskanzlei schafft nun Klarheit und macht dieses Ansinnen erfreulicherweise obsolet. Der Rechtsstaat darf nicht nach politischer Opportunität ausgelegt werden. Wer politische Anliegen umsetzen will, hat den Weg über die Verfassung und die demokratischen Verfahren zu beschreiten – nicht über kreative Umdeutungen klarer Verfassungsbestimmungen.
Die SVP begrüsst es deshalb ausdrücklich, dass der Regierungsrat seiner Verantwortung als Genehmigungsbehörde nachgekommen ist und die geltende Rechtslage bestätigt hat.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt