SVP hält am Vorstoss zu Sozialhilfeauszahlungen fest
Der Regierungsrat hat in einer Interpellationsbeantwortung verkündigt, dass per 2018 der Ansatz für vorläufig aufgenommene Asylanten 80% der ordentlichen Sozialhilfe betragen wird. Damit erhalten vorläufig Aufgenommene in Basel-Stadt ab 2018 noch immer 770 Franken im Monat. Für die SVP geht die von Regierungsrat Brutschin vorgesehene Kürzung, auch angesichts des Volksentscheides aus Zürich, zu wenig weit. Die Kosten im Sozialhilfebereich werden dadurch nur unwesentlich reduziert. Die SVP hält daher an ihrem Vorstoss zur Komplettstreichung fest.
Die SVP hat die vom Regierungsrat beantwortete Interpellation zur Kenntnis genommen. Insbesondere der darin aufgeführte Entscheid, per 1.1.2018 allen vorläufig aufgenommenen Personen in Anwendung des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes nur noch durchschnittlich 80% der ordentlichen Sozialhilfe auszubezahlen.
Erfreut ist die SVP, dass dadurch der in Basel-Stadt bundesrechtswidrige Zustand nun endlich korrigiert wird. Bedauerlich ist, dass es hierzu Druck von Aussen gebraucht hat und der Regierungsrat nicht frühzeitig die gemäss eidgenössischem Asylgesetz (Art. 82 Abs. 3) vorgeschriebene Regelung umgesetzt hat. Dieses Verhalten beweist einmal mehr, dass der Regierungsrat in Bezug auf die Sozialhilfekosten die Ausgabenlage noch immer nicht im Griff hat und auch nicht willens ist, grössere Anpassungen und Einsparungen vorzunehmen.
Dazu passt auch, dass der Regierungsrat den Satz nur unwesentlich reduzieren will. Mit dem Entscheid die Sozialhilfebeiträge auf durchschnittlich 80% zu senken, bleibt Basel-Stadt bei einer immer noch sehr hohen Ausgabe von 778 Franken pro Monat. Damit verbleibt Basel-Stadt deutlich über dem Betrag des Kantons Basel-Landschaft (589 Franken Asylfürsorge pro Monat) und auch über dem Betrag des Kantons Zürich, welcher nach einer Volksabstimmung vom September 2017 neu nur noch 300 Franken Asylfürsorge pro Monat ausbezahlt.
Die SVP erachtet die Auszahlungshöhe des Kantons Zürich für die Betroffenen für ausreichend und hält deshalb am kürzlich im Namen der SVP eingereichten Vorstoss von Grossrat Pascal Messerli fest, welcher verlangt, dass Vorläufig Aufgenommene mit Status F nur noch Asylfürsorge erhalten sollen (Vorstoss Messerli auf der Homepage des Grossen Rates). Der Grosse Rat kann damit einen Fehlentscheid von Regierungsrat Brutschin korrigieren.
Angesichts der unaufhaltsam steigenden Sozialkosten auf fast 700 Millionen Franken im 2018 sind derartige Auszahlungen nicht mehr zu rechtfertigen. Die leicht über dem schweizerischen Durchschnitt liegende Erwerbsquote (34.6% in Basel-Stadt) rechtfertigt derart hohe Auszahlungen in keinem Fall. Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass eine deutliche Mehrheit – nämlich gut 2/3 – der vorläufig Aufgenommenen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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