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Wie unabhängig ist die Freizeitgartenkommission?

Gemäss § 11 des Freizeitgartengesetzes besteht die Freizeitgartenkommission aus 7 Mitgliedern. Die Vorsteherin des zuständigen Departements sowie der Leiter des zuständigen Amtes gehören ihr von Amtes wegen an. Die restlichen Mitglieder werden vom Regierungsrat auf seine Amtsdauer gewählt, drei davon auf Vorschlag des Zentralverbandes der Basler Freizeitgarten-Vereine.

Die Kommission besteht derzeit aber aus 8 Mitgliedern und es stellen sich grundsätzliche Fragen zur Unabhängigkeit dieser Kommission. Deshalb hat SVP-Grossrat Pascal Messerli Fragen eingereicht.

Schriftliche Anfrage Pascal Messerli

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