Missachtet Regierungsrätin Esther Keller bei Rekursentscheiden das Gesetz?

SVP-Grossrat Joël Thüring hat eine Interpellation zur Praxis in der Freizeitgartenkommission eingereicht. Hintergrund ist eine Bestimmung im Gesetz über Freizeitgärten, wonach bei der Behandlung von Rekursen die Vorsteherin des zuständigen Departements persönlich den Vorsitz führen muss – konkret Regierungsrätin Esther Keller.
Offenbar wurde diese gesetzliche Vorgabe wiederholt nicht eingehalten. Hinweise deuten darauf hin, dass Rekurse auch dann behandelt wurden, wenn die Departementsvorsteherin nicht anwesend war. In einzelnen Fällen sollen Betroffene deshalb den Rechtsweg bis vor Verwaltungsgericht beschritten haben – mit Erfolg.
Mit seiner Interpellation verlangt Joël Thüring nun vom Regierungsrat vollständige Transparenz: Wie viele Rekurse wurden in den letzten Jahren behandelt? Wie oft war Esther Keller dabei anwesend? Und welche Kosten sind dem Steuerzahler entstanden, wenn Entscheide wegen formeller Fehler aufgehoben werden mussten?
Für Joël Thüring ist klar: Wenn Gesetze für die Bevölkerung gelten, müssen sie auch für Regierungsmitglieder gelten.