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Wie viele straffällige Asylmigranten werden wirklich ausgeschafft?

Es sind Fälle, die es nicht geben dürfte und die dennoch Realität sind: Asylmigrantinnen und -migranten, die – teilweise mehrfach – straffällig wurden, offenbar nicht integrierbar sind, und dennoch nicht ausgeschafft werden können. Einige der Fälle wurden von den Medien aufgegriffen. Das jüngste Beispiel in unserem Kanton ist ein 25-jähriger Wiederholungstäter aus dem Kosovo. Er wurde vor wenigen Tagen wegen einer Vergewaltigung im Horburgpark verurteilt. Der Schuldspruch lautet: vier Jahre und acht Monate Gefängnisstrafe sowie eine Landesverweisung von zwölf Jahren. Den bei seiner ersten Verurteilung ausgesprochenen Landesverweis hatte er angefochten, ein rechtskräftiges Urteil dazu gibt es bisher nicht.

SVP-Grossrätin Daniela Stumpf Rutschmann will in einer Interpellation nun genauere Antworten zu den Rückführungen.

Interpellation Daniela Stumpf Rutschmann

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