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Medienmitteilung

Urteil in Causa Fehlmann muss personelle Konsequenzen haben

Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass die Personalkommission den Entscheid der Regierungspräsidentin, den erfolgreichen Museumsdirektor Marc Fehlmann freizustellen, rückgängig gemacht hat. Damit zeigt sich, was bereits der Bericht der Oberaufsichtskommission offengelegt hat: Die Freilassung des Direktors des Historischen Museums war falsch. Das gegen den Direktor mit Steuergeldern geführte Verfahren muss personelle Konsequenzen im Präsidialdepartement haben. Sämtliche Interimslösungen im Historischen Museum sind aufzuheben und Marc Fehlmann wiedereinzusetzen.

Wie die Basler Zeitung heute publik macht, hat die Kantonale Personalkommission (Peko) entschieden, dass die Freistellung des Direktors des Historischen Museums, Marc Fehlmann, ungültig ist (Zitat Urteil Peko: „Es wird festgestellt, dass die dem Arbeitnehmer am 6. August 2020 mündlich mitgeteilte Freistellung beziehungsweise Befreiung der Pflicht zur Arbeitsleistung nichtig ist.“).

Offensichtlich verweigerte das Präsidialdepartement unter Führung der zurückgetretenen Noch-Regierungspräsidentin Ackermann eine schriftliche Verfügung und Begründung. Damit wird auch der von den rotgrünen Regierungsparteien aus purem Macherhaltungsdrang kritisierte Sonderbericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) gestärkt. Schon dieser Bericht monierte deutlich, dass die Freistellung des Direktors zu wenig plausibilisiert wurde und Gründe zur Freistellung wohl eher vorgeschoben waren.

Die SVP fordert deshalb, dass Marc Fehlmann umgehend an den Arbeitsplatz zurückkehren kann und seine erfolgreiche Arbeit als Direktor des Historischen Museums fortsetzen kann. Hierzu bereits gestartete Mediationen sollten entsprechend fortgesetzt werden. Sämtliche in der Zwischenzeit getroffenen Interimslösungen, namentlich die bereits vor Urteil der Personalkommission vorgenommene Anstellung eines a.i.-Direktors, sind rückgängig zu machen. Das Historische Museum, welches aufgrund des mangelhaften Controllings des Präsidialdepartements seit Jahren latent unterfinanziert ist, kann sich eine gleichzeitige Anstellung zweier Direktoren nicht leisten – dies wäre auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

In der Beantwortung der Interpellation von SVP-Grossrat Pascal Messerli musste die Regierung, welche sich ansonsten hinter Vertraulichkeitsklauseln versteckte und u.a. auch deshalb gegenüber der GPK keine vollständige Dokumentation abliefern konnte, eingestehen, dass sich die externen Gesamtkosten aktuell für die Kostenblöcke Konfliktklärungsprozess, Mediationsprozess 2018 und Anwaltskosten bis dato auf rund 110’000 Franken belaufen.

Diese Kosten, welche insgesamt noch höher sind, wären vermeidbar gewesen, wenn die zuständige Departementsvorsteherin und die beiden Co-Leiterinnen der Abteilung Kultur entsprechend zur Personalführung befähigt wären. Es ist zudem erstaunlich, dass offenbar weder die Personalabteilung noch die Rechtsabteilung des Präsidialdepartements in der Lage ist, Dossiers richtig zu führen oder bei Trennungen rechtlich sauber vorzugehen.

Die SVP fordert, dass innerhalb des Präsidialdepartements personelle Konsequenzen aus dem Debakel gezogen werden. Von den sich in den verschiedenen Bereichen verantwortlichen Leitungspersonen ist sich zu trennen. Die SVP ist überzeugt, dass der / die neue Vorsteher/in des Departements mit Marc Fehlmann eine gemeinsame Basis für die erfolgreiche Zusammenarbeit finden wird.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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