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Medienmitteilung

SVP lehnt Partizipationsgesetz ab

Für die SVP muss Partizipation und Mitwirkung in den Quartieren gelebt werden. Hierfür sind aber weder neue gesetzliche Bestimmungen noch eine weitere Aufblähung des Verwaltungsapparats notwendig, sondern Augenmass und Bürgernähe. Die SVP lehnt deshalb den vorgeschlagenen Entwurf eines Partizipationsgesetzes ab.

Ein extra für den Kanton Basel-Stadt geschaffenes Partizipationsgesetz ist für die SVP nicht notwendig. Deshalb lehnt die Partei den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf in der Vernehmlassungsantwort ab. Die SVP bedauert, dass eine Konkretisierung der Verfassungsbestimmung (§55 der Kantonsverfassung) mit dem vorliegenden Entwurf keine Verbesserung bringt. Mitwirkung soll und muss in den Departementen gelebt werden – hierzu ist kein neues Gesetz notwendig, welches die Verwaltung zusätzlich aufblähen wird.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Mitwirkungsprozesse häufig reine Alibiübungen sind und den tatsächlichen Grundgedanken einer Mitwirkung nicht erfüllen. Oft haben Mitwirkende das Gefühl, dass die von ihnen eingebrachten Anregungen nicht übernommen werden. Die SVP erkennt nicht, was sich daran mit dem vorliegenden Entwurf verbessern sollte. Im Gegenteil wird die Mitwirkung mit diesem Gesetz sogar für einzelne Bürgerinnen und Bürger noch erschwert, da noch stärker wie bisher auf die Stadtteilsekretariate, welche Staatsbeitragsempfänger sind und am Tropf des Kantons hängen, gesetzt wird.

Schon bisher blieben viele Fragen im Zusammenhang mit der Mitwirkung offen. Die Verwaltung hat sich oft auf diejenigen Mitwirkenden konzentriert, welche befürwortend waren. Ablehnende Haltungen wurden ignoriert. Beispiele, wie das Unterflurcontainer-Projekt im Bachlettenquartier, zeigen, dass das Wort „Mitwirkung“ in der Verwaltung nur dann gelebt wird, wenn Mitwirkung im Sinne der Verwaltung erfolgt. Dies wird sich auch mit diesem Gesetz nicht verbessern, was die SVP ausdrücklich bedauert.

Die SVP lehnt insbesondere die vorgesehene Rolle der Stadtteilsekretariate zur Umsetzung der Partizipation ab. Die Vermittlerrolle, wie sie früher für die Stadtteilsekretariate angedacht war, wird von diesen nicht wahrgenommen, sondern oft einseitig eine absolutistische politische Haltung eingenommen. Stadtteilsekretariate, in welchen nicht die gesamte Quartierbevölkerung vertreten sind, hätten dadurch ein weitaus stärkeres Gewicht wie andere, direktbetroffene, Kreise.

Es fällt auf, dass der Regierungsrat im Entwurf an verschiedener Stelle von zusätzlichem finanziellem und personellem Aufwand spricht. Eine weitere Aufstockung von Personal- und Sachmittel in diesem Bereich der Kantonsverwaltung ist jedoch unnötig, zumal die Kantons- und Stadtentwicklung im Präsidialdepartement schon heute kaum positiv in Mitwirkungsprozessen auffällt.

Vielmehr sollen die bestehenden Mittel sachgerecht eingesetzt werden. In der Vergangenheit wurde dies nachweislich zu wenig getan, wie neben dem Unterflurcontainer-Projekt bspw. auch die Platzierung von solarbetriebenen Abfallkübeln zeigt. Entsprechend erscheint es der SVP eher wichtig, dass die bestehenden Mitwirkungsprozesse optimiert werden und die Mitwirkung situativ geregelt wird. Ein neues Gesetz braucht es hierzu aber nicht.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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