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Medienmitteilung

Parteiübergreifende Motionen zur Reduktion der Steuerlast eingereicht

Je ein Grossratsmitglied der Parteien EVP, FDP, GLP, LDP, Mitte und SVP haben heute zwei überparteilich ausgehandelte Motionen zur Basler Steuerpolitik eingereicht. Diese Motionen, welche aufgrund ihrer breiten Abstützung und rücksichtsvollen Formulierung sowohl im Grossen Rat als auch beim Stimmvolk mehrheitsfähig sein dürften, entlasten die Basler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um jährlich rund 150 Mio. Franken.

In den Jahren 2014 bis 2023 hat der Kanton Basel-Stadt Überschüsse von durchschnittlich 362 Mio. Franken erzielt. Diese signifikanten Überschüsse wurden trotz Sonderaufwendungen von 343 Mio. in den Corona-Jahren erreicht. Dieses grundsätzlich überaus erfreuliche Bild hat den bitteren Beigeschmack, dass es zu Lasten der Steuerpflichtigen unseres Kantons erzielt worden ist.

Bereits 2023 haben der Grosse Rat und schliesslich die Bevölkerung per Volksabstimmung ein Steuersenkungspaket geschnürt, welches letztere ab 2024 um jährlich 112 Mio. Franken entlastet. Für die vergangenen zehn Jahre verbliebe bei Anrechnung dieser Entlastung noch immer ein Überschuss von durchschnittlich 250 Mio. Franken pro Jahr.

Wiederkehrende Überschüsse dieser Grössenordnung, sind bei der allgemeinen Finanzkraft unseres Kantons schlicht unnötig. Der strukturelle Überschuss sollte stattdessen bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bleiben und so deren Kaufkraft stärken. Gleichzeitig sollte der Kanton in Hinsicht auf den nationalen und internationalen Vergleich namentlich bei gut qualifizierten Arbeitskräften steuerlich an Attraktivität zulegen. Diese Ziele sollen mittels zweier gemeinsam erarbeiteter und heute im Verbund eingereichter Motionen erreicht werden.

Motion betreffend: „Neues Steuerpaket – Kaufkraft bei der Bevölkerung statt Überschüsse beim Kanton“

Im ersten Vorstoss sollen steuerbare Einkommen von unter 100’000 Franken für Alleinstehende und unter 200’000 Franken für alle anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besonders entlastet werden, wobei der dreistufige Einkommenssteuersatz regelmässiger gestaffelt werden soll. Mehr als die Hälfte der vorgeschlagenen Steuerreduktion von gesamthaft ca. 150 Mio. Franken fällt in dieser Einkommenskategorie an.

Da der Kanton bei den Vermögenssteuern im nationalen Vergleich besonders schlecht abschneidet, sollen auch diese Sätze etwas reduziert werden, wobei aus sozialen Überlegungen insbesondere kleine Vermögen überdurchschnittlich entlastet werden sollen.

Konkret fordert die Motion:

  • Reduktion der Einkommenssteuer von 21% auf 18.5% für ein steuerbares Einkommen von CHF 0 bis 100’000 für Alleinstehende (CHF 0-200’000 für alle Anderen).
  • Einführung einer Einkommenssteuer-Tarifstufe von 19.5% für ein steuerbares Einkommen von CHF 100’000 bis 200’000 für Alleinstehende (CHF 200’000-400’000 für alle Anderen).
  • Reduktion des obersten Einkommenssteuersatzes auf 25% für ein steuerbares Einkommen von über CHF 200’000 für Alleinstehende (CHF 400’000 für alle Anderen).
  • Reduktion der Vermögenssteuer um je nach Tarifstufe zwischen 0.5 und 1 Promille

Motion betreffend: „Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss“

Der zweite Vorstoss bezweckt die Flexibilisierung des im Steuergesetz bereits vorgesehenen Steuerfusses für die Einkommenssteuer. Dieser ist derzeit im Steuergesetz auf 100% eingefroren. Andere Kantone wie Basel-Landschaft beschliessen den kantonalen Steuerfuss jährlich. Heute kann im Kanton Basel-Stadt der Steuerfuss nur mittels Gesetzesänderung angepasst werden. Die Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss, brächte den Vorteil mit sich, dass das Parlament jährlich aufgrund der aktuellen finanziellen Situation des Kantons im Rahmen der Budgetdebatte darüber entscheiden kann, wie hoch der Steuerfuss im nächsten Jahr sein soll. Dies ermöglicht kurzfristige Reaktionen auf die finanziellen Entwicklungen des Kantons, in beide Richtungen.

Durch die Verknüpfung mit einem fakultativen Referendum kann sichergestellt werden, dass kein politisches Lager in die eine oder andere Richtung übermarcht. Im Konfliktfall hat die Bevölkerung das letzte Wort.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Motion Kantonaler Steuerfuss

Motion Neues Steuerpaket

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