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Medienmitteilung

Linke Demonstranten stehen in Basel über dem Gesetz

An einer unbewilligten Demonstration nahmen in Basel gemäss Medienberichten über 1‘000 Personen aus dem linken Lager teil – darunter offenbar auch eine Grossrätin der BastA! Die SVP ist empört, dass diese Demonstration trotz des schweizweit geltenden Versammlungsverbots von den Behörden nicht aufgelöst wurde. Andere Städte haben heute hart durchgegriffen und Demonstrationen unterbunden. Einmal mehr stehen in Basel gewisse Gruppierungen über dem Recht: „Social Distancing“/Abstandsregeln und Versammlungsverbote gelten nur für Läden, Beizer oder Passanten am Rheinbord, nicht aber für linksextreme Demonstranten. Die SVP wird deshalb hierzu im Grossen Rat eine Interpellation einreichen.

An einer unbewilligten 1. Mai-Kundgebung in Basel nahmen gemäss Medienberichten ca. 1’000 Personen teil, darunter auch eine Grossrätin der BastA! In Anbetracht der derzeitig durch den Bundesrat ausgerufenen «ausserordentlichen Lage» sind weitgehende Freiheiten der Bevölkerung aus gesundheitsschutztechnischen Gründen eingeschränkt. So schreibt die geltende COVID-19-Verordnung des Bundes u.a. auch ein Versammlungsverbot (von über fünf Personen) vor. Dieses Versammlungsverbot betrifft auch politische Kundgebungen und Versammlungen, weshalb u.a. auch deshalb der Bundesrat die für den 17. Mai 2020 angesetzten Volksabstimmungen auf September 2020 verschoben hat. Auch die grossen Gewerkschaftsorganisationen haben auf die 1. Mai-Kundgebungen verzichtet.

Die geltenden Regeln und Empfehlungen sehen vor, dass man nach Möglichkeit zu Hause bleiben soll und insbesondere in der Öffentlichkeit Abstand halten muss. Diese 2m-Abstandsregel (sog. «Social Distancing») wird von der Basler Polizei im öffentlichen Raum überwacht und kontrolliert. Missachtungen der geltenden Regeln führen, wie die vergangenen Wochen gezeigt haben, zu Ordnungsbussen. Aufgrund der Lage stand kurzzeitig eine Sperrung des Rheinbords über Ostern im Raum, da die Polizei dort vermehrt Missachtungen feststellen musste. Da sich danach die Bevölkerung weitgehend an die Regeln gehalten hat, blieb die Sperrung aus.

Die unbewilligte, offenbar von linksextremistischen Kräften illegal organisierte, Demonstration verstösst gegen die geltenden Bundesvorschriften. Die Polizei, welche präsent war, griff ganz offensichtlich nicht ein, sondern liess den Demonstrationszug gewähren. Damit hat die Polizei nachweislich eine geltende Verordnung des Bundes missachtet und, wohl auf Anweisung des Departementsvorstehers, ihre behördliche Aufsichtspflicht verletzt. Andere «Demo-Hotspots» wie bspw. in der Stadt Zürich, wurden ebenfalls von linksextremen Demonstranten aufgesucht, hier hat die Polizei jedoch gehandelt und Demonstrationen aufgelöst.

Für die SVP handelt es sich hierbei um einen unhaltbaren Zustand. Einmal mehr stehen offensichtlich linksextreme Gruppierungen, unterstützt von gewählten Parlamentarierinnen, über dem Gesetz und die Polizei muss, wohl auf Anordnung der politischen Führung, zuschauen. Es scheint künftig nicht mehr angemessen, dass die Kantonspolizei im öffentlichen Raum die Abstandsregeln in Basel-Stadt kontrolliert resp. Ordnungsbussen verteilt, wenn derartige Rechtsungleichheiten bestehen. Der „normale“ Bürger am Rheinbord, die Lädelibesitzer oder Beizer muss sich angesichts dieser behördlich tolerierten „Ausnahmeregelung“ verhöhnt fühlen.

SVP-Fraktionspräsident Pascal Messerli wird deshalb eine Interpellation einreichen, welche vom zuständigen Departementsvorsteher Antworten verlangt.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Interpellation

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