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Medienmitteilung

JA zum Wohnschutzgesetz von Regierung und Grossem Rat

In Umsetzung der Mieterschutzinitiative, welcher das Stimmvolk am 10. Juni 2018 zugestimmt hat, hat der Grosse Rat im April dieses Jahres Änderungen des Wohnraumfördergesetzes (WRFG) beschlossen. Der Mieterverband, sekundiert von SP, Grünem Bündnis und weiteren Verbänden aus dem linken Lager haben dagegen das Referendum ergriffen, weshalb am 29. November 2020 über den Grossratsbeschluss abgestimmt werden muss.

Kerninhalt der Gesetzesänderung sind die Einführung einer „paritätischen Kommission für Mietwohnraum“ (PKM), welche für die Bewilligungen und Prüfungen zuständig sein soll; die Definition des preisgünstigen Wohnraums, nämlich die 50 Prozent günstigeren Wohnungen in Basel-Stadt; die Einführung einer Bewilligungspflicht für Abbrüche und Umbauten von preisgünstigen Wohnungen in Zeiten von Wohnungsnot, wobei die Bewilligung nur erteilt wird, wenn sich der Hauseigentümer einer Mietzinskontrolle für die nächsten 5 Jahre unterwirft und wenn den Mietenden bei Umbauten ein Rückkehrsrecht gewährt wird. Von diesen neuen Gesetzesbestimmungen ausgenommen sind Genossenschaften, Einfamilienhäuser und Liegenschaften mit fünf und weniger Wohnungen sowie Hauseigentümer, welche die Sanierungsarbeiten in bewohnten Zustand, also ohne dass den Mietenden gekündigt wird, durchführen. Dem Mieterverband und Kons. gehen diese Regelungen zu wenig weit. Sie verlangen die Unterschutzstellung des gesamten Wohnungsbestand mit wenigen Ausnahmen, ein grundsätzliches Verbot von Abbrüchen und Umbauten mit einer stringenten Mietzinskontrolle bei erteilten Ausnahmebewilligungen, die Einschränkung von Begründung von Stockwerkeigentum, verbunden mit einer Bewilligungspflicht sowie der Einführung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Kantons, wenn eine solche Wohnung verkauft werden soll.

An der Medienkonferenz vom 6. November 2020 haben Vertreterinnen und Vertreter eines breit abgestützten Komitees dargetan, weshalb sie für ein JA zur Vorlage eintreten.

Michael Hug, Grossrat LDP, hat die Gesetzesänderung mit den neuen Verfassungsbestimmungen abgeglichen und festgestellt, dass sämtliche Begehren der damaligen Mieterschutzinitiative umgesetzt sind. Gleichzeitig hat er darauf hingewiesen, dass die Verfassung noch immer die Förderung eines ausgeglichenen Wohnungsbaus verlangt und somit weitergehende Forderungen der Verfassung widersprechen würden.

Beatrice Isler, Grossrätin CVP und Hauseigentümerin im Gundeli, führte überzeugend aus, wieso sie für die Vorlage eintritt. Der Mieterverband gebe zwar vor, die fairen Vermieterinnen und Vermieter hätten nichts zu befürchten. Aber gerade sie leiden unter der Bürokratie und den diversen Restriktionen, die ihnen aufgrund dieser und anderer Initiativen des Mieterverbands aufgebürdet werden. Sie verwies aber auch darauf hin, dass wegen ein paar wenigen schwarzen Schafen, alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Kollektivhaft genommen werden und nun mit Forderungen des Mieterverbands drangsaliert würden.

Pierre Moulin, welcher seit über 50 Jahren im Vorstand einer grösseren Wohnbaugenossenschaft mitwirkt, stellte fest, dass die Genossenschaften einen wesentlichen Anteil zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum leisten und es auch richtig ist, Mietende vor Vertreibung und ungerechtfertigten Mietzinserhöhungen zu schützen. In der Vorlage sieht er einen optimalen Weg, auf der einen Seite diesen Schutz zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber auch, Investoren oder Private nicht von Investitionen in neuen wie auch den bestehenden Wohnungsbestand abzuhalten. Insbesondere bei der Überbauung von neuen Arealen braucht es diese Investoren, damit auch Genossenschaftswohnungen entstehen können.

Joël Thüring, Grossrat SVP, nahm konkret und im Detail Stellung zu den Argumenten der Gegnerschaft und entlarvte diese grösstenteils als reine Stimmungsmache und in Bezug auf den Wahrheitsgehalt nicht über jeden Zweifel erhaben. Die Behauptung, es seien weiterhin ungehindert Mietzinserhöhungen zulässig, ist falsch, da Grenzen schon durch das Bundesrecht gesetzt sind und die Gesetzesänderungen eine Mietzinskontrolle vorsehen.

Das Komitee setzt sich mit Vehemenz für ein JA zur Vorlage von Regierung und Grossem Rat ein. Weitere Detailinformationen und Argumente sind über die Homepage www.vernünftiger-wohnschutz.ch  erhältlich.

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