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Medienmitteilung

SVP reicht Standesinitiative zur Abschaffung der „Härtefallklausel“ ein

Die SVP hat eine Standesinitiative im Grossen Rat eingereicht, welche die Abschaffung der Härtefallklausel im Strafgesetzbuch fordert. Die nach Annahme der SVP-Ausschaffungsinitiative durch das Bundesparlament verankerte sogenannte Härtefallklausel wird von den Gerichten, wie eine soeben veröffentlichte Statistik belegt, allzu oft angewendet. Damit wird der eigentliche Volkswillen umgangen. Die SVP möchte deshalb, dass diese Härtefallklausel gestrichen wird.

Wie bereits vor einigen Tagen im Kanton Zürich durch die dortige SVP, möchte die SVP auch im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt mittels Standesinitiative zu Handen der eidgenössischen Räte die Abschaffung der sogenannten „Härtefallklausel“ beantragen. Grossrat Joël Thüring hat deshalb einen entsprechenden Antrag gestellt.

Mit Annahme der Ausschaffungsinitiative wurde in der Verfassung festgehalten, dass delinquente Ausländerinnen und Ausländer nach einer Verurteilung bei den in der Initiative angeführten Strafen automatisch ausgeschafft werden. Die sogenannte «Härtefallklausel», welche mit Artikel 66a Abs. 2 StGB eingeführt wurde, sollte den Gerichten einen Spielraum beim Entscheid öffnen, ob eine Verurteilung wegen einer Katalogtat nach Artikel 66a Abs. 1 StGB mit einer obligatorischen Landesverweisung verbunden werden soll. Die Bestimmung ist jedoch lediglich als Ausnahme vorgesehen und soll v.a. nur dann zum Tragen kommen, wenn eine Landesverweisung für die betroffenen ausländischen Personen einen schweren Härtefall bedeutet.

Obschon das Bundesparlament im Gesetz festgeschrieben hat, dass diese Härtefallklausel nur «ausnahmsweise» angewendet werden darf, zeigt sich, dass die Gerichte nur in 71% der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich eine solche verhängt haben.

Selbst in linken Kreisen wird diese Quote nun kritisiert. So sagte SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch gegenüber der NZZ im Juni 2019: «Von Ausnahmen kann da nicht mehr die Rede sein, damit unterlaufen die Gerichte das Gesetz.» Und weiter: «Ich habe den Leuten im Abstimmungskampf immer wieder versprochen, diese Klausel werde wirklich nur in extremen Ausnahmefällen angewendet.»

Auch der ehemalige Präsident und heutige FDP-Ständerat Philip Müller, welcher sich damals für eine «pfefferscharfe» Umsetzung der Ausschaffungsinitiative aussprach, hielt schon im Jahr 2018 fest, dass die Judikative «den Gesetzgeber und letztlich das Volk nicht ernst nehme» (BLICK vom 12.9.2018).

Die SVP geht daher davon aus, dass angesichts dieser parteiübergreifenden Kritik an der Härtefallklausel der Vorstoss im Grossen Rat eine Mehrheit finden wird. Gerade in den städtisch-geprägten Kantonen ist es, angesichts der anhaltend hohen Kriminalzahlen, wichtig, dass sich alle Gewalten des Landes an die wortgetreue Umsetzung des Gesetzesartikels halten.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

 

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