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Medienmitteilung

Fremde Richter verhindern rasche Wiedereinführung des Bettelverbots

Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat entschieden hat, dass die Wiedereinführung des Bettelverbots angesichts eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgeschoben werden soll. Diese Haltung erstaunt, da das Urteil weitergezogen werden kann und damit die Rechtskraft über eine lange Dauer hinweg – die Klage stammt aus dem Jahre 2011 – unklar bleibt. Die SVP fordert, dass die Motion fristgerecht innert den geforderten sechs Monaten umgesetzt wird. Der Kanton Genf hat bereits angekündigt, dass er am Bettelverbot festhalten wird.

Vergangene Woche haben Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass eine im Kanton Genf ausgesprochene Busse für das illegale Betteln zurückgenommen werden müsse. Daraus schlussfolgerten Gegner des Bettelverbots umgehend freudig, dass ein solches in Basel-Stadt nicht wiedereingeführt werden kann – obschon das Parlament bereits zweimal die Wiedereinführung beschlossen hat. Die Annahme, dass ein Bettelverbot nicht zulässig ist, ist falsch. Die Richter in Strassburg haben keinesfalls geurteilt, dass ein Bettelverbot nicht wiedereingeführt werden kann.

Auch die Genfer Regierung, welche vom Urteil aus Strassburg direkt betroffen ist, hat umgehend bestätigt, dass am Bettelverbot festgehalten werde und lediglich geringe Änderungen in der Praxis geprüft werden (bspw. in Bezug auf das Ausstellen von Bussen).

Wie der Regierungsrat in seiner heutigen Mitteilung richtig festhält, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von drei Monaten an die Grosse Kammer weitergezogen werden. Sollte dies der Fall sein, kann es bis zur Rechtskraft eines etwaigen Urteils noch lange dauern. Zur Erinnerung: Die Klage stammt aus dem Jahre 2011.

Somit ist es aus Sicht der SVP angezeigt, dass die Motion von SVP-Grossrat Joël Thüring nun umgesetzt wird. Bereits in der Ratsdebatte hat die SVP klar gemacht, dass eine Wiedereinführung auch mit flankierenden Massnahmen gesetzlich verankert werden kann. Der Wiedereinführung steht somit auch nach dem Entscheid aus Strassburg nichts im Wege. Ein Zwischenbericht seitens des Regierungsrates ist nicht notwendig. Die SVP verlangt, dass dem Grossen Rat nun innert der vom Parlament gesetzten Frist ein entsprechender Ratschlag vorgelegt wird, welcher die Wiedereinführung eines Bettelverbots enthält. Die entsprechende Detailberatung kann anschliessend in den parlamentarischen Kommissionen und im Rat erfolgen.

Eine Verzögerung ist angesichts der unhaltbaren Zustände der Bevölkerung nicht zuzumuten. Die negativen Auswirkungen der Abschaffung des Bettelverbots sind tagtäglich sichtbar: So wurde erst letzte Woche durch den Regierungsrat ein Beitrag von über einer Viertelmillion Franken für die Unterbringung von Obdachlosen gesprochen und in verschiedenen Parkanlagen stehen Schilder, welche darauf hinweisen, dass das Verrichten der Notdurft verboten ist. Jüngste Massnahme zur Bekämpfung der Bettlersituation ist das Abmontieren aller Sitzmöglichkeiten vor dem Bahnhof SBB. Diese Umstände sind unhaltbar, weshalb nun ein rasches Handeln notwendig ist. Sollte der Regierungsrat und der Grosse Rat nicht zügig ein Bettelverbot wiedereinführen, wird die SVP eine Volksinitiative lancieren. Die Bevölkerung in Basel-Stadt hat diese Bettelorgie satt und will ein Bettelverbot, hierzu sind keine Urteile fremder Richter abzuwarten.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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