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Medienmitteilung

Esther Keller, stoppen Sie Druck und Fake News ihrer Behörden!

Mit Unverständnis muss die SVP zur Kenntnis nehmen, dass das Departement von Regierungsrätin Esther Keller seit Lancierung des Referendums gegen das missratene Familiengartengesetz aktiv Pächterinnen und Pächter beeinflusst und daran hindern will, es zu unterstützen. Gleichzeitig werden in der Öffentlichkeit Behauptungen aufgestellt, die so nicht korrekt sind. Die SVP ruft Esther Keller dazu auf, das demokratische Mittel des Referendums zu respektieren und die Behördenpropaganda einzustellen.

Am 23. März 2022 hat der Grosse Rat die Teilrevision des Gesetzes über die Freizeitgärten beschlossen. Dagegen hat die SVP gemeinsam mit Pächtern von Freizeitgärten das Referendum ergriffen. Leider muss die SVP feststellen, dass seitens der Stadtgärtnerei in unzulässiger Art und Weise Stimmung gegen das Referendum gemacht wird. So wurde der SVP zugetragen, dass Chefbeamte des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) resp. Verantwortliche der Stadtgärtnerei bei Pächtern sowie einzelnen Vereinsvorständen Stimmung gegen das Referendum machen. Wie in den Medien bereits publik wurde, werden Pächter telefonisch angegangen und ihnen nahegelegt, das Referendum nicht zu unterschreiben. Es wird bewusst eine Angst geschürt.

Weiter muss die SVP feststellen, dass in den regionalen Medien durch das BVD unpräzise Aussagen gemacht werden. So kann man in der bz basel vom 12. April 2022 lesen, dass die Öffnung der Areale für neue Wegverbindungen angeblich bereits im Jahr 2013 im Freizeitgartengesetz implementiert wurde. Es handelt sich hierbei um eine unzutreffende Aussage. Die entsprechend neu formulierten Absätze werden erst mit der jetzigen Revision verankert und so die Möglichkeit der Öffnung geschaffen. Im bestehenden Gesetz ist von einer Öffnung keine Rede.

Im Talk von telebasel hat Regierungsrätin Esther Keller zudem behauptet, dass eine Öffnung der Areale nur unter Mitwirkung der Freizeitgärten erfolgen würde und sich Niemand Sorgen machen müsse. Diese Aussage ist unpräzise. Im Ratschlag, welcher dem Grossen Rat vorgelegt wurde, fehlt der Hinweis auf die Mitwirkung gänzlich. Esther Keller wollte also keine Mitwirkung! Die Mitwirkung wurde erst durch den Grossen Rat und namentlich aufgrund des Drucks des Referendums eingebaut (§4 Abs. 2 und 3).

Das demokratische Grundrecht des Referendums gilt es zu respektieren und die Verwaltung und der Regierungsrat sind angehalten, sich zurückhaltend zu verhalten. Anders als in ihren vorgängigen Funktionen als Journalistin und Mediensprecherin ist Esther Keller als Regierungsrätin auch denjenigen Bürgern verpflichtet, welche ihre Meinung in einem bestimmten Thema nicht teilen.

Die SVP erwartet, dass das fragwürdige Engagement und die Beeinflussungs- und Druckversuche der Behörden umgehend eingestellt werden und Esther Keller ihre Chefbeamten zur Zurückhaltung mahnt. Angesichts dieses Engagements der Verwaltung ist die SVP in grosser Sorge, ob im bevorstehenden Abstimmungskampf die notwendige Fairness und Neutralität seitens der BVD gewahrt bleibt. Die SVP gelangt deshalb mit einem Brief an Regierungsrätin Keller.

Sollte die SVP feststellen, dass im Abstimmungskampf weitere Druckversuche oder unzutreffende Aussagen seitens des Regierungsrates oder Verwaltung gemacht werden, wird sie eine Abstimmungsbeschwerde in Erwägung ziehen.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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