Elektrische Heizstrahler sollen für die Gastronomie erlaubt bleiben
Für die SVP ist es unverständlich, dass der Regierungsrat die Sonderregelung für den Betrieb von elektrischen Heizstrahlern für die hiesigen Gastronomen wieder rückgängig gemacht hat und diese für diesen Winter verbietet. Damit werden baselstädtische Gastronomen benachteiligt und eine für sie wichtige Massnahme für die Generierung von Umsatz im Aussenbereich verunmöglicht. Dies ist, insbesondere da derzeit eine erweiterte Zertifikatspflicht gilt, stossend. Die SVP verlangt vom Regierungsrat daher, dass diese Heizstrahler erlaubt bleiben. Sie hat dazu Vorstösse eingereicht.
Während der Corona-Pandemie durften Wirtinnen und Wirte in Basel-Stadt herkömmliche elektrische Heizstrahler aufstellen, damit Gäste sich im Aussenbereich aufhalten konnten und die Umsätze der Gastronomen nicht vollständig einbrachen. Nun will der Regierungsrat, wie das Regionaljournal SRF am 12. Oktober 2021 berichtete, diese Sonderregelung wieder rückgängig machen und diese elektrischen Heizstrahler wieder verbieten. Anders als bspw. im Nachbarkanton Basel-Landschaft sind somit nur noch diejenigen Heizstrahler erlaubt, welche mit erneuerbarer Energie resp. mit Holzpellets betrieben werden.
Damit verlieren viele Gastronomen in diesem Winter die Möglichkeit, Gäste im Aussenbereich zu bewirten. Etwas, was aber im letzten Herbst/Winter – und teilweise auch noch im eher kalten Frühling 2021 – rege genutzt wurde und den Gastronomen etwas Umsatz bescherte.
Dieses neuerliche Verbot ist insbesondere deshalb stossend, weil aufgrund der Zertifikatspflicht einige Gäste den Innenbereich der Restaurants meiden müssen. Die Anschaffung von den nun nur noch erlaubten Heizstrahlern, die auch teilweise bereits im Einsatz sind, ist für kleinere Gastrounternehmen sehr teuer und nicht ad hoc möglich. Ein einzelner dieser Heizstrahler kann mehrere Tausend Franken kosten und ist, wenn man mehrere dieser Strahler für den Aussenbereich nun kaufen muss, eine enorm hohe, kaum zu stemmende, Investition.
Die Wichtigkeit der zu erreichenden Klimaziele des Kantons ist auch für die SVP unbestritten. Es ist aber stossend, dass nun ausgerechnet die Wirtinnen und Wirte, die es in der Pandemie schwer traf, Leidtragende der Klimapolitik sein müssen. Die Klimaziele des Kantons können und sollen selbstverständlich erreicht werden. In diesem Bereich sollte der Regierungsrat nun jedoch, im Sinne der Förderung des lokalen Gewerbes, Augenmass anwenden und den Gastronomen nochmals die Möglichkeit geben, diese elektrischen Heizstrahler einzusetzen. Dieses Entgegenkommen in der Pandemie ist sinnvoll, zumal bspw. auch der Kanton Basel-Landschaft diese Heizstrahler weiterhin erlaubt und die Wirtinnen und Wirte Basels ohnehin mit dem umliegenden Gebiet – inner- und ausserhalb der Schweiz – in einem starken Konkurrenzkampf stehen.
SVP-Grossrätin Daniela Stumpf hat deshalb eine entsprechende Interpellation eingereicht, welche vom Regierungsrat Antworten zu diesem wirtschaftsschädigenden Verbot einverlangt. Im Weiteren hat sie, gemeinsam mit SVP-Grossrat Joël Thüring, eine dringliche Motion eingereicht, welche vom Regierungsrat verlangt, auf dieses Verbot bis zum Ende der Pandemie zu verzichten. Die SVP hofft, dass eine Mehrheit des Grossen Rates das Anliegen der SVP teilt und diese Heizstrahler im Sinne eines Entgegenkommens weiterhin erlaubt.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt