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Medienmitteilung

Dank Rechtsbruch des Regierungsrates: Basel-Stadt verkommt zum Mekka illegaler Asylbewerber

Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation von SVP-Grossrat Joël Thüring betreffend der Abschiebungsverweigerung eines Asylanten seinen skandalösen Entscheid verteidigt und bestätigt, dass er sich der Bundesweisung widersetzen werde. Damit wird ein rechtskräftig zur Abschiebung vorgesehener Asylant in Basel-Stadt verbleiben können – die Kosten hat der baselstädtische Steuerzahler zu tragen.

In der Beantwortung der Interpellation von SVP-Grossrat Joël Thüring betreffend „Bruch des Dubliner Übereinkommens durch die Basler Regierung und ihre Folgen“ (Nr. 19.5207.02) nimmt der Regierungsrat Stellung zum Entscheid, einen – trotz eindeutiger Fakten- und Rechtslage – Asylanten nicht nach Österreich abzuschieben und damit das Dubliner Übereinkommen, welches ihm ansonsten so wichtig ist, zu brechen. Mit diesem Rechtsbruch hat der Regierungsrat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Wie in der Beantwortung hervorgeht, weigert sich der Regierungsrat die Abschiebung zu vollziehen, obschon der Bund mit Schreiben vom 15.5.2019 den Kanton angewiesen hat, diese durchzuführen. Da die Überstellungsfrist nach Österreich bereits am 4.6.2019 ablaufen wird, muss der Bund infolge dieses Entscheides ein Asylverfahren durchführen, weil der Entscheid der österreichischen Asylbehörde damit keine Geltung mehr entfalten kann. Anders ausgedrückt: Weil der Regierungsrat aus politischen Gründen die Abschiebung verweigert, darf sich die Schweiz nun mit einem Asylbewerber herumschlagen, welcher keinen Asylgrund hat und illegal ist.

Damit schafft der Regierungsrat ein ungeheuerliches Präjudiz und überstimmt die eigenen Fachbehörden im JSD, welche sich für die Abschiebung aus fachlichen und juristischen Gründen ausgesprochen haben. Es ist davon auszugehen, dass Basel-Stadt nun zum Mekka illegaler Asylbewerber verkommen wird und jeder linksalternative windige Asylanwalt mittels Petition die rechtsstaatlichen Verfahren umgehen und somit dem jeweiligen Klienten damit das Aufenthaltsrecht erkämpfen kann.

Auf den Kosten bleibt wie immer der Steuerzahler sitzen. Der Bund wird die üblichen Pauschalen an den Kanton für den Asylanten in Höhe von 50 Franken pro Tag, welche er normalerweise während sieben Jahren ausrichtet, nicht gewähren. Allein dieser Umstand wird den Kanton ungefähr 130‘000 Franken kosten. Da damit aber die Gesamtkosten ohnehin nicht gedeckt sind, sind die Kosten effektiv weitaus höher. Dazu kommen die substanziellen Integrations- und Sozialleistungen, welche der Steuerzahler für diesen Asylanten zu tragen haben wird.

Verantwortlich für diesen Skandal ist auch das Parlament, welches gegen die Stimmen der SVP-Fraktion der Petitionsüberweisung an den Regierungsrat zugestimmt hat. Damit tragen sie eine Mitverantwortung für den Entscheid und ihre Folgen.

Bezeichnend ist, dass sich nicht einmal die drei bürgerlichen Vertreter im Regierungsrat, wovon es sich bei Zweien immerhin um Juristen handelt, gegen den Rechtsbruch gewehrt haben. Wie der Regierungsrat bestätigt, wurde kein sogenannter Protokolleintrag vorgenommen, womit belegt ist, dass sie sich gegen den Entscheid des rotgrün dominierten Gremiums nicht zur Wehr gesetzt haben. Die SVP wird den Fall weiterverfolgen und sich der Sache sowohl auf Bundes- als auch Kantonsebene weiter annehmen. So wird Nationalrat Sebastian Frehner den Bundesrat fragen, was er gegen dieses illegale Vorgehen des Regierungsrates zu unternehmen gedenkt.

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