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Medienmitteilung

Bettelverbot: Will die GLP die Personenfreizügigkeit kündigen?

Nachdem die GLP gemeinsam mit den anderen linken Parteien die Dringlichkeit der Behandlung eines SVP-Vorstosses zur Wiedereinführung des Bettelverbots verhindert hat, kommt die Partei mit immer abstruseren Ideen um die Ecke. Die von der GLP ins Feld geführte Anwendung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Wegweisung von Bettelnden im Kanton Basel-Stadt wäre aus Sicht der SVP ein Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Die SVP ist verwundert, dass sich die GLP neuerdings für die Aufhebung der Personenfreizügigkeit stark macht. SVP-Grossrat Joël Thüring hat zur Klärung des Sachverhalts eine Interpellation eingereicht.

Die SVP bedauert es sehr, dass die GLP Basel-Stadt – wie so oft – auch am vergangenen Mittwoch im Grossen Rat wieder mit den anderen linken Parteien gestimmt hat und so die Dringlichkeit der Behandlung eines SVP-Vorstosses zur Wiedereinführung des Bettelverbots verhindert hat. Damit bleibt das Problem in Basel-Stadt über viele weitere Monate hinweg bestehen und Bevölkerung und Gewerbe schutzlos der unhaltbaren Situation ausgesetzt.

Jüngste Vorfälle bestätigen die SVP in ihrer Haltung, dass das Bettelverbot dringend wiedereingeführt werden muss. So wurde am gestrigen Donnerstag am hellichten Tag der stadtbekannte Schausteller und SVP-Vorstandsmitglied Oskar Herzig-Jonasch von Bettlern vor der Sutter-Filiale am Wettsteinplatz beraubt. Die daraufhin gestellte Anzeige bei der Kantonspolizei wird wohl kaum dazu führen, dass er sein Portemonnaie samt Inhalt zurückbekommt.

Jüngste Vorschläge der GLP zeigen die Hilflosigkeit einer Partei, welche neben linken auch bürgerliche Stimmen abgrasen möchte. So ist der Vorschlag, dass die Kantonspolizei Art. 5 Abs.1 lic. b des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG anwenden soll, unpraktikabel. Dieser würde nur dann zur Anwendung kommen können, wenn diese osteuropäischen Bettlerbanden finanzielle Mittel des Staates in Anspruch nehmen würden, was so nicht der Fall ist.

Ausserdem haben EU/EFTA-Staatsangehörige gemäss geltendem Freizügigkeitsabkommen das Recht, sich während 90 Tage ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufzuhalten. Regierungsrat Baschi Dürr hat im Grossen Rat am Mittwoch als Antwort auf die Interpellation von SVP-Grossrat Lorenz Amiet bestätigt, dass es sich bei den besagten Bettlern in Basel um rumänische Staatsangehörige handelt. Die SVP ist sehr erstaunt, dass die GLP neuerdings das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU missachten will und sich somit letztlich für eine Kündigung desselbigen stark macht.

Das vielzitierte „Berner Modell“ erscheint deshalb aus Sicht der SVP nicht gesetzeskonform zu sein. Die SVP ist aber sehr an einer weiteren Versachlichung der Diskussion und der Problemlösung interessiert. Deshalb hat SVP-Grossrat Joël Thüring eine Interpellation eingereicht, welche in Bezug auf diese gesetzlichen Bestimmungen und dieses „Berner Modell“ Antworten vom Regierungsrat einverlangt. Die SVP ist der Ansicht, dass die Wiedereinführung des Bettelverbots – wie es die allermeisten Städte heute schon kennen – der beste und schnellste Weg ist, um Bevölkerung und Gewerbe zu schützen. Die SVP freut sich, wenn die GLP in dieser Frage für einmal die linke Fahrspur verlassen würde und die Gesetzesänderung unterstützt.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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