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Medienmitteilung

„Basel Finish“ ist unnötig – SVP lehnt Gleichstellungsgesetz ab

Die SVP lehnt das neue Gleichstellungsgesetz ab. Gleichstellung ist in Basel-Stadt erreicht. Personen haben, unabhängig ihrer sexuellen Orientierung, bereits heute sämtliche Rechte. Dort wo es zu Diskriminierungen kommt, können bereits heute verfassungs- und strafrechtliche Bestimmungen greifen. Statt neue Stellen und Kommissionen zu schaffen, sind private Institutionen stärker zu berücksichtigen und, da v.a. mangelndes Verständnis für die hiesige Kultur Ursache von LGBTQI*-Diskriminierung ist, Integrationsanforderungen zu prüfen.

Für die SVP ist die Gleichstellung aller Menschen unbestritten. Dieser Grundsatz und ein entsprechendes Diskriminierungsverbot sind bereits in der Bundesverfassung festgehalten. Ein spezifisch auf Basel-Stadt angewendetes kantonales Gesetz, es wäre einmalig, ist deshalb unnötig – zumal es sich bei der Vorlage v.a. um Änderungen formaler Natur handelt. So ist bspw. die Ausgewogenheit der Geschlechter in den Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Anstalten gesetzlich bereits geregelt.

Dort wo heute im Alltag noch Diskriminierungen von LGBTQI*-Menschen stattfindet, können daher bereits heute die verfassungs- und strafrechtlichen Bestimmungen greifen. Eine spezifische Gesetzgebung, welche zudem erneut zu einem weiteren Personalanstieg im Präsidialdepartement (PD) von SP-Regierungsrat Beat Jans führen wird, führt zu keiner Verbesserung.

Insbesondere die Erweiterung des Auftragsgebiets der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen erscheint in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Auch die „Abteilung Gleichstellung“ im Präsidialdepartement ist gänzlich ungeeignet zur Aufgabenübernahme. Diese Abteilung zeichnet sich durch eine durchgehende Überforderung und eine einseitige „Gleichstellungs“-Politik zu Gunsten von Frauen aus. Anliegen von Männern und Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, können von dieser ideologisierten Fachstelle nicht vertreten werden.

Die SVP lehnt deshalb die geplante 50%-Stelle mit 83‘000 Franken (!) Lohn in der Abteilung Gleichstellung ab. Bestehende und allenfalls leicht ergänzende Gleichstellungsmassnahmen können und sollen mit vorhandenen Finanz- und Betriebsmitteln erwogen werden und weiterhin durch Dritte betrieben werden. Es ist zudem falsch, dass es – wie der Regierungsrat behauptet – in Basel-Stadt zu wenige niederschwellige Betreuungsangebote für LGBTQI*-Menschen gibt. Die bereits bestehenden Angebote sind weitaus niederschwelliger und näher bei den Betroffenen. Es ist deshalb nicht notwendig, dass der Kanton eigene Angebote, die teurer und unflexibler sind, schafft.

Eine Stärkung der regierungsrätlichen Gleichstellungskommission lehnt die SVP zudem ab. Diese ist politisch nicht neutral zusammengesetzt und betreibt, wie die Abteilung Gleichstellung im PD, einseitige (Partei-)Politik.

Für die SVP ist klar, dass die Diskriminierung von LGBTQI*-Menschen oft mit mangelnder Integration einhergeht. Diskriminierung von LGBTQI*-Menschen hat einen Namen: Schlecht-integrierte Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen. Die SVP regt daher an, dass vielmehr beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen der Fokus daraufgelegt wird, dass Diskriminierung von LGBTQI*-Menschen nicht nur strafrechtlich verfolgt wird, sondern auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben kann.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

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