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Medienmitteilung

Basel darf nicht erneut zum Bettel-Eldorado verkommen!

Nach dem erfreulichen Entscheid des Bundesgerichts, wonach das von der SVP initiierte Bettelverbot zulässig ist, fordert die SVP die Regierung auf, das Verbot nun mit Nachdruck umzusetzen. In den vergangenen Wochen hat sich Situation leider wieder deutlich verschlechtert. Vermehrt sind massive Verstösse gegen das geltende Verbot festzustellen. SVP-Grossrat Joël Thüring will vom Regierungsrat deshalb Antworten zur aktuellen Situation – denn es ist klar: Basel darf nicht erneut zum Bettel-Eldorado verkommen!

Leider hat sich die Bettelsituation in Basel in den vergangenen Wochen wieder deutlich verschlechtert. Das von der SVP mit der Motion von SVP-Grossrat Joël Thüring initiierte Bettelverbot wird nur ungenügend einhalten. Oftmals werden geltende Abstandsregeln gebrochen und das Betteln an zentralen Tram- und Bushaltestellen hat ebenfalls wieder stark zugenommen. Es ist eine deutliche Zunahme von Roma-Bettlern in der Innenstadt spürbar.

Weiter ist feststellbar, dass vor einigen zentralen Ladenlokalitäten Kreise aufgezeichnet wurden, die offensichtlich dazu dienen sollen, den Bettelnden den „richtigen“ Platz zuzuweisen. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um eine organisierte Aktion von Bettlerbanden handelt.

Ebenfalls kommt es wieder häufiger vor, dass Bettler im öffentlichen Raum nächtigen. Gemäss Antwort des Regierungsrates vom 2.11.22 auf die Interpellation Joël Thüring führt die Kantonspolizei „regelmässig Kontrollen an beliebten Übernachtungsplätzen“ vor. Im Wiederholungsfall würde die Allmendverwaltung «die Beendigung der vorschriftswidrigen Übernachtungen» verfügen. Die Allmendverwaltung scheint hier offensichtlich zu versagen.

In einer Interpellation verlangt Joël Thüring deshalb Antworten zu den Kontrolltätigkeiten der Behörden. Konkret will die SVP wissen, wie viele Kontrollen im Jahr 2022 und bis Ende März 2023 durchgeführt wurden und welche Nationalität die Kontrollierten hatten.

Gemäss Gesetz ist ein Aufenthalt für EU-Bürger/innen ohne geregeltes Einkommen in der Schweiz für lediglich für maximal drei Monate möglich. Roma-Bettler können deshalb nach Aufnahme ihrer Personalien spätestens nach drei Monaten ausgeschafft und mit einer Einreisesperre belegt werden. Diese Haltung der SVP stützt auch das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. März 2023. Das Bundesgericht erteilt den linken Beschwerdeführern auch in diesem Bereich eine Abfuhr und hält fest, „dass Betteln keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Freizügigkeitsabkommens darstellt“. Weiter schreibt es, dass „ein erwerbsloser Aufenthalt (…) u.a. ausreichende Mittel“ voraussetzt, „wovon bei Bettelnden in der Regel nicht auszugehen“ sei.

Der SVP ist es deshalb wichtig, dass Personalien kontrollierter Roma-Bettler lückenlos erfasst werden und diese, sollten sie sich gemäss geltender Gesetzgebung länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, danach umgehend ausgeschafft und mit einer Einreisesperre belegt werden. Auch hierzu stellt die SVP nun Fragen zu den bisherigen Resultaten.

Die SVP erwartet eine konsequente Durchsetzung des geltenden Bettelverbots. Es muss, gerade im Hinblick auf die nun beginnende wärmere Jahreszeit, alles unternommen werden, damit Basel nicht erneut zum Bettel-Eldorado verkommt!

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Interpellation Joël Thüring

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