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Votum zur Standesinitiative Talha Ugur Camlibel und Konsorten betreffend Bürgerrechtserwerb durch Geburt von Grossrat Alexander Gröflin

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Bereits dreimal seit 1983, 1994 und 2004 wurden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländern an die Urnen gerufen. Um es gleich vorwegzunehmen: Dieser erneute Versuch eine Einbürgerung durch Geburt zu erwirken, erachte ich als Nötigung.
 
Das Ziel der Befürworter ist doch klar: Die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz soll massiv gesteigert werden, damit der Ausländeranteil in unserem Land, mindestens in den Statistiken, gesenkt werden kann. Dies ist natürlich nicht mehr und nicht weniger als eine kosmetische Korrektur – die Probleme werden so nicht einmal ansatzweise gelöst. Der Weg des geringsten Widerstandes über die Verleihung des Bürgerrechts lehnt die Fraktion der SVP Basel-Stadt entschieden ab.
 
Nun soll also die Einbürgerung für die dritte Generation erleichtert werden. Damit stellt sich die Frage: Was bedeutet „zweite“ oder „dritte Generation“? Und genau hier liegt der springende Punkt.
 
Der Stimmbürger wird sagen: „Zweite Generation bedeutet, wenn ausländische Staats-angehörige in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind.“
Nun sage ich Ihnen, was die Antragstellerinnen und Antragsteller unter der zweiten Generation verstehen: Zweite Generation bedeutet für diese, dass ausländische Staatsangehörige mindestens fünf Jahre im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind.

Was bedeutet für den Stimmbürger wohl die dritte Generation?
„Zur dritten Generation gehören die Kinder von Eltern, welche bereits hier in der Schweiz geboren und aufge-wachsen sind.“ Aber als dritte Generation bezeichnen die Antragstellerinnen und Antragsteller bereits jene Kinder, bei denen wenigstens ein Elternteil fünf Jahre im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist.
Sie sehen also: Der Begriff für die zweite und die dritte Generation ist völlig verschwommen definiert und vor allem irreführend.
 
Was hätte dies nun für Konsequenzen?
Nehmen wir einmal an, ein Jugendlicher aus Ex-Jugoslawien kommt mit 11 Jahren in die Schweiz und bleibt fünf Jahre lang in der Schweiz. Mit 18 Jahren wird der junge Mann erleichtert eingebürgert, er gilt ja bereits als zweite Generation. Ein Jahr später heiratet dieser Mann eine junge Frau aus seinem Heimatland. Sie bekommen Kinder, welche nun bereits als dritte Generation angesehen werden. Die Kinder erhalten den Schweizer Pass bereits bei Geburt. Es spielt absolut keine Rolle, ob die Mutter unsere Sprache beherrscht und integriert ist oder nicht! Der Schweizer Pass wird also verschenkt – unabhängig davon, wie lange der zweite Elternteil in der Schweiz ist.
 
Wir von der SVP sagen einstimmig Nein zum Bürgerrechtserwerb durch Geburt, da dies viel zu weit geht und regelrecht zu Masseneinbürgerungen führt. Solche Kriterien, wie eben die Geburt, stellen nicht sicher, ob es sich um einen integrierte Person handelt oder nicht. Darum ist jede Einbürgerung weiterhin einzeln zu behandeln und zu prüfen!
 
Für mich ist die Nichtüberweisung der vorliegenden Standesinitiative glasklar. Die Eidgenössischen Räte werden es Ihnen aber schon verzeihen, solange der Bundesordner „Basel tickt anders“ noch genügend Platz hat.

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