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Votum zur Rückweisung einer Begnadigung von Grossrat Samuel Wyss

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen

Gemäss Begnadigungsleitfaden ist eine Begnadigung ein aussergewöhnliches Ereignis und sollte nur in Ausnahmefällen zugestanden werden.
Das Begnadigungsrecht soll mit grösster Zurückhaltung ausgeübt werden. Es gibt auch fehlende Begnadigungswürdigkeiten z.B. bei Liederlichkeit.

Dies ist meinem Erachten nach bei dieser Begnadigung der Fall. Der Gesuchsteller hat Mühe unsere Gesetze einzuhalten. Das Delikt mit dem Messer ist leider nicht das einzige Delikt, welches er begangen hat. Doch davon wurde in dem Bericht, der an Sie versendet wurde, nichts erwähnt.

Es scheint, dass der Delinquent die Begnadigung vor allem des Schweizerpasses wegen wünscht. Für mich kommt es nicht in Frage, dass eine Person, welche sich nicht an unsere Gesetze hält und unsere Staatsbürgerschaft vor allem deshalb will, damit er besser durch die Welt reisen kann, durch uns zusätzlich für seine Taten belohnt wird, indem wir ihn begnadigen.

Die Begründung, dass das Messer inzwischen nicht mehr als verbotene Waffe gilt, kann ich nicht gelten lassen. Wenn wir dies als Begnadigungsgrund nehmen würden, müssten wir mehrere hundert wenn nicht sogar tausend andere Personen auch begnadigen, welche wegen demselben Delikt gebüsst wurden.

Meiner Meinung nach wurde der Fokus voll und ganz auf die Sache mit dem Messer gerichtet. Die Person und ihr Verhalten als ganzes wurden so gut wie nicht beurteilt und das weitere Delikt nicht berücksichtigt.

Ich lehne diese Begnadigung entschieden ab, da sie nicht gerechtfertigt ist. Ich möchte Sie bitten, bei dieser ungerechtfertigten Begnadigung nicht zum Mittäter zu werden und diese zurück an die Begnadigungskommission zur Überarbeitung zu weisen. Ich bin überzeugt, dass die Kommission anders entscheiden hätte, wenn wir Informationen zu weiteren Delikten angefordert hätten, was rechtlich möglich ist.

Diese Versäumnisse innerhalb der Kommission finde ich sehr bedenklich und falls es doch zu einer Begnadigung kommt, wird der Delinquent eine 1-monatige Verzögerung verkraften können. Für uns schafft dies Zeit, nochmals die Fakten zu prüfen und Unterlagen anzufordern, um eine ungerechtfertigte Begnadigung zu verhindern. Es wäre ein sehr grosser Fehler, sich diese Zeit nicht zu nehmen und eine Ohrfeige für alle gesetzestreuen Bürger, die auf unsere Objektivität zählen und eine saubere Arbeit erwarten.

Ich möchte Sie dringend bitten, das Gesuch an die Kommission zur Überarbeitung zurück zu weisen.

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