Votum zur Motion Konsequente Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen von Grossrat Alexander Gröflin
Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei im Kanton Basel-Stadt ist grundsätzlich lobenswert im Vergleich zu andern Kantonen. Dennoch sollen mit dieser Motion Tendenzen bei Delikten aufgezeigt werden. Es sollen nicht nur die Straftaten illustriert werden, sondern auch tendenzielle Aussagen zu den Verursachern gemacht werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass einige Volksgruppen proportional in auffallend viele Straftaten verwickelt sind. Es ist weiter keine Neuigkeit zu sagen, dass die Ausländerkriminalität wesentlich höher ist im Verhältnis zur Anzahl Straftaten, die von Schweizern begangen werden. Das, meine Damen und Herren, ist keine These; das sagen uns die Daten des statistischen Amts.
Die Wahrnehmung in der Bevölkerung von polizeilichen Medienmitteilungen und das Interesse am Inhalt darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Vielmehr soll sich die Bevölkerung selber ein klares und ungeschminktes Bild machen können, wer von welcher Nationalität, welche Delikte begangen hat. Die Motion verlangt beispielsweise nicht, dass bei Velofahren in der Fussgängerzone eine Medienmitteilung mit Angabe der Nationalität versandt werden muss. Es geht hier vielmehr um das öffentliche Interesse und um die Frage: wer bestimmt, wann die Nennung der Nationalität sinnvoll ist? Wer bestimmt, wann die Nennung für die Bevölkerung interessant ist? Das Integrations- und Gleichstellungsbüro?
Grundsätzlich hat das Volk Anrecht auf Transparenz. Es hat das Recht zu erfahren, welche Nationalität die Leute haben, die kriminell sind, unsere Region unsicher machen und nicht zu Letzt erhebliche Kosten im Strafvollzug verursachen. Egal wie alt die Person ist und woher sie kommt. Das Verschweigen der Nationalität oder deren selektive Nennung führt zu Diskriminierungen und unerwünschten Unterstellungen.
Wenn dieses Anliegen dazu beitragen kann, dass die Presse ihrer ebenso wichtigen Verantwortung in der Meldungsverbreitung der Staatsanwaltschaft und Polizei bewusst wird und Medienmitteilungen 1:1 übernommen werden, dann ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Sie hat die gleiche Verantwortung wie die Urheber der Medienmitteilungen. Die Verantwortung, was und wie genau die Presse von der Polizei wiedergibt, liegt bei ihr und nimmt ihr niemand ab.
Ich bitte Sie die Motion zu überweisen.