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Votum zum “UVEK-Bericht: Basler Innenstadt – Aufwertung und neues Verkehrsregime” von Grossrat Felix Meier

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen Rückweisung des vorliegenden Ratschlags. Der Regierungsrat hat das alte Verkehrsregime aus der Mottenkiste hervorgeholt, welches vor Jahren schon bei der Vernehmlassung völlig kontrovers beurteilt und vom Gewerbe massiv abgelehnt worden ist. Neue Überlegungen der Regierung oder eine Aufarbeitung aus der früheren Kontroverse liegen nicht vor.

Anstelle den Ratschlag zurückzuweisen, hat eine Mehrheit der UVEK selbst ein Verkehrsregmie in Form von Leitplanken entwickelt. Eine Gutheissung des Ratschlags wäre nicht einfach folgenlos, sondern ein „Ja“ zum Verkehrsregime. Dieses soll nun faktisch mit der Zustimmung zum vorliegenden Ratschlag als Handlungsanweisung vom Grossen Rat abgesegnet und verbindlich werden. Dieses Regime basiert aber nicht etwa auf Fakten, sondern folgt einzig der ideologischen Zielsetzung, das Auto um jeden Preis aus der Stadt zu vertreiben. So soll die mittlere Brücke während den Sperrzeiten wie die gesamte Innenstadt abgesperrt werden. Was die Folgen dieser Absperrung sind, ist aber nach wie vor nicht geklärt. Das sind unbekannte Kollateralschäden, welche in Kauf zu nehmen sind. Es ist nicht einmal klar, wie viele Autos heute diese Verbindung aus welchen Gründen nutzen. Dass das Gewerbe diese Sperrung gänzlich ablehnt, wird damit vom Tisch gefegt, dass das Gewerbe halt nicht wisse, was für das Gewerbe gut sei. Ebenso die Durchfahrt auf der Achse Elisabethenstrasse – St.Alban Graben. Diese soll am Bankenplatz mit Dauerrotlicht, so in der Kommission, für Autofahrer faktisch verunmöglicht werden. Dass dies, wie die Verkehrsabteilung in der Kommission ausdrücklich hingewiesen hat, zum definitiven Verkehrskollaps am Aeschenplatz führen wird, kümmert wenig. Auch dies ein Kollateralschaden.

Die Sperrzeit soll zudem in die Nacht ausgedehnt werden. Was mit Nacht gemeint ist, ist unklar und wird auch nicht weiter ausgeführt. 22 Uhr, 23 Uhr, oder noch später? Die einzige Absicht dahinter ist der Kampf gegen das Auto. Eine Notwendigkeit für eine solche weitgehende Sperrung besteht nämlich, und das kann ich als direkter Innerstadtbewohner beurteilen, in keiner Weise. Wenn mich etwas als Anwohner in der Nacht massiv stört, sind es die Trams, die mit unerträglichem Quietschen in einer Intensität, die die Alarmgrenzwerte erreichen oder gar übersteigen, durch die nächtliche Innerstadt preschen. Aber das darf man ja aus ideologischen Gründen eigentlich gar nicht sagen. Die Sperrzeiten sollen nicht nur völlig unverhältnismässig ausgedehnt werden, sondern gleichzeitig sollen auch die Bewilligungen für die Zufahrt während der ausgedehnten Sperrzeiten zusätzlich sehr viel restriktiver erteilt werden als heute. Wer nun etwa meint, man hätte die Auswirkungen für Anwohner und Gewerbe vorher abgeklärt und für das Gewerbe beispielsweise ein Anlieferungskonzept parat, der irrt. Nichts von alledem. Dem Gewerbe und allen gewerblichen Dienstleistern, die auf eine Zufahrt existenziell angewiesen sind, und zwar ohne zusätzliche administrative Hindernisse, mechanische Barrieren etc. wird damit das Leben beinahe unmöglich gemacht. Was heisst schon, wie im UVEK-Bericht erwähnt, es müsse eine „sinnvolle“ Regelung gelten. Das zeigt nur, wie wenig die Folgen des vorgeschlagenen Regimes von Interesse sind. Auch die Zufahrtsinteressen der Anwohner, die sich das Wohnen in der Innenstadt noch antun möchten, werden schlichtweg übergangen. Man muss halt nicht in der Innerstadt wohnen, ist die Standardantwort.

Das Fazit ist klar. Heute soll der Grosse Rat den Grundsatz „die Autos müssen weg“ beschliessen. Sachliche Entscheidgrundlagen, Konzepte zum Auffangen der negativen Folgen, ein Hinterfragen des Nutzens, hat bei dieser Zielsetzung keinen Platz.

Erstaunlich ist es schon, wenn CVP und LDP dieses Vorgehen absegnen. Ein wesentlicher Grund könnte sein, dass sie denken, sie könnten mit einer Zustimmung sich als Gegengeschäft die Zustimmung für das Parkhaus im Raum Aeschen erkaufen. Dies wäre aber ein klarer Irrtum. Können wir denn nach einer Zustimmung zum Regime das Parkhaus definitiv bauen? Ist da irgendetwas verbindlich garantiert? In keiner Weise.

Niemand auch nicht die Urheber des Regimes haben je versprochen, die für den Bau des Parkhauses wohl nötige Gesetzesänderung später nicht anzugreifen und auch nicht, dann kein Referendum zu ergreifen, niemand, auch nicht die Urheber des Regimes, haben versprochen, im Baubewilligungsverfahren keine Einsprache oder weitere Rechtsmittel zu ergreifen, niemand, auch nicht die Urheber des Regimes haben versprochen, bei einer allfällig nötigen UVP keine weitergehenden Auflagen zu verlangen oder gar Rechtsmittel zu ergreifen. Und nach verbindlichen Garantien hierüber wage ich gar nicht zu fragen. Das einzig Verbindliche bei einem „Ja“ zum Ratschlag und damit zum Regime sind die Sperrungen für den Individualverkehr; das Parkhaus unterstützen sie so nicht. Ganz im Gegenteil. Mit der Verknüpfung des Parkhauses mit weiteren Voraussetzungen werden nur noch zusätzliche Bedingungen zu den ganzen gesetzlichen Hindernissen und Einsprachemöglichkeiten für dessen Realisierung geschaffen. Mit einem „Ja“ zum Regime erschweren sie den Bau des Parkhauses noch zusätzlich. Dies wollen wir von der SVP nicht und wir beantragen deshalb Rückweisung. Nun noch zum beantragten Kredit für das Entwicklungskonzept Innerstadt. Dieses Geschäft wurde von der Regierung und der UVEK unlösbar mit dem Verkehrsregime verknüpft, sodass ein „ja“ zum Kredit zwingend auch ein „ja“ für die Zwangsmassnahmen gegen den motorisierten Individualverkehr beinhaltet. Damit wird auch Rückweisung des Kredites in jedem Fall zwingend, ganz zu schweigen, dass uns nach wie vor nicht völlig klar, was mit der beantragten Million eigentlich genau gemacht werden soll, zumal im Mitwirkungsverfahren die Frage des Verkehrs nicht mehr Thema sein soll.

Wir beantragen Rückweisung, damit die Regierung nochmals ernsthafte Grundlagenarbeit leistet. Sie soll klar und nachvollziehbar erarbeiten, welche verkehrlichen und wirtschaftlichen Folgen mit welchen Massnahmen verbunden sind, welche Massnahme nachvollziehbar zu welchen messbaren Nutzen führen, ein einleuchtendes und mit dem Gewerbe abgesprochenes Anlieferungskonzept vorlegen und eine klare Regelung, wie den Anwohnern der Innerstadt entgegengekommen wird. Zudem muss sie auch darlegen, wie der Tramverkehr in der Innerstadt reduziert wird. Denn eines ist klar, man kann nicht mit dem Argument freies Flanieren die Autos aussperren und gleichzeitig dauernd Tramzüge durch die Flanierzonen rasen lassen. Dasselbe gilt übrigens auch für die Durchfahrt der Velos. Da will man dann plötzlich eine rollende Einkaufstasche, sprich Veloautobahn, mitten durch die Flanierzonen. Die SVP beantragt aus all diesen Gründen Rückweisung des Ratschlages und „Stehenlassen“ der Anzüge. Ich kann die CVP und LDP nicht verstehen. Kollege Zinkernagel hat, wie schon Baschi Dürr vorher angemerkt hat, alle Argumente für eine Rückweisung vorgebracht. Trotzdem beantragt die LDP dann Gutheissung des Ratschlags.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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