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Votum gegen gesetzeswidrige Einbürgerungen von Grossrat Alexander Gröflin

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Namens der Fraktion der SVP möchte ich Ihnen mitteilen, weshalb meine Fraktion und auch andere Fraktionen – wenn Sie geltende Gesetze und Verordnungen achten und nicht brechen wollen – diesen Einbürgerungen nicht zustimmen können, ja dürfen.

Ich zitiere die regierungsrätliche Bemerkung: „Laut kantonalem Bürger-rechtsgesetz § 12 kann das Bürgerrecht in einer Gemeinde nur erwerben, wer in dieser Gemeinde wohnt. § 13 der dazugehörenden Verordnung lautet: Wo Wohnsitz vorausgesetzt wird, muss der tatsächliche Wohnsitz der Bewerberinnen und Bewerber sowie der einzubeziehenden Kinder in der Gemeinde während des ganzen Einbürgerungsverfahrens, also bis zur Erteilung des Bürgerrechts, nachgewiesen sein.“

Bei dem vorliegenden Einbürgerungsgeschäft will die Regierung, an vorderster Front der Justizminister, eine Familie aus der Türkei einbürgern, obschon sie diese gesetzliche Vorraussetzung nicht erfüllt, weil die Familie neuerdings in Riehen wohnt. Genau dieses Vorgehen wird gemäss unseres Gesetzes und der dazugehörenden Verordnung, ausgeschlossen. Sie, meine Damen und Herren, müssen sich der Realität stellen und eingestehen, dass in diesem Verfahren für einmal keine Rechtsgrundlage für eine Einbürgerung besteht.
Und weiter: Sie können argumentieren wie Sie wollen: mit „der Dauer des Verfahrens“, „einer nachteiligen Auswirkung“,  mit „der Verletzung von Bundesrecht“, „den zusätzlichen Gebühren“. Wenn Sie dieser Einbürgerung zustimmen, verhalten Sie sich gesetzeswidrig. Da nützt es auch nichts im Konjunktiv zu argumentieren und irgendwelche Schuldigen zu finden. Sie brechen das Gesetz.

Die Fraktion der SVP Basel-Stadt will sich im vorliegenden Fall nicht zu den Einbürgerungswilligen selbst äussern, aber der vom Regierungsrat angeregte Rechtsbruch kommt nicht in Frage: Unrecht kann nicht mit einem weiteren Unrecht gut gemacht werden.

Ich bitte Sie dem von der Regierung angestrebten Gesetzesbruch nicht zuzustimmen und die Einbürgerungen abzulehnen.

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