Votum “Bestätigung von Bürgeraufnahmen” von Grossrat Alexander Gröflin
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren
Es ist ungewöhnlich, dass zu diesem Traktandum das Wort ergriffen wird. Dennoch möchte ich Ihnen erklären, weshalb die Fraktion der SVP Basel-Stadt sich schon immer gegen die "Bestätigung von Bürgeraufnahmen" ausgesprochen hat und heute Ihnen die Rückweisung dieses Geschäfts beantragt.
Die "Bestätigung von Bürgeraufnahmen" ist zu einem üblichen Traktandum geworden, welches hier im Grossen Rat keiner besonderen Prüfung unterworfen wird. Wir haben keine Einsicht in die Dokumente der Antragsteller und kennen die Gründe nicht, weshalb die Einbürgerung unserer Meinungen nach entsprechend gerechtfertigt ist. So möchte ich Sie fragen, wie wir über etwas bestimmen sollen, worüber wir nicht urteilen können?
Es ist naiv zu denken, die Arbeit der Einbürgerungskommission werde schon gut gemacht. Das anschliessende Handerheben verkommt zur Farce. Gewiss wird der Ratspräsident am Ende meiner Rede die erfüllten gesetzlichen Bedingungen der Antragsteller unterstreichen.
Die Einbürgerung sollte der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration von Ausländerinnen und Ausländern sein. So sind gut integrierte, welche unsere Sprache sprechen, nicht von der Sozialhilfe oder von der IV leben und nicht durch kriminelle Machenschaften aufgefallene Ausländerinnen und Ausländer einzubürgern, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind und die betreffende Person eine Einbürgerung wünscht.
Werden diese Kriterien wirklich ernst genommen? Meine Recherchen von der Einbürgerungskommission zeigen ein anderes Bild. So wäre die Beherrschung der deutschen Sprache eigentlich der Grundpfeiler einer Einbürgerung. Denn ein Antragsteller müsste bis zu einem gewissen Mass der deutschen Sprache mächtig sein.
Dennoch wird dies – zu meinem Erstaunen – nicht immer verlangt. Auf Antragstellerinnen und Antragsstellern gewisser Staatsangehörigkeiten wird besonders Rücksicht genommen. Folglich wurden und werden Personen eingebürgert, die unsere Sprache nicht ausreichend beherrschen. Und das kann es ja nicht sein, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus sind mir mehrere Fälle von eingebürgerten Personen bekannt, die nicht selbständig auf eigenen Füssen ihr leben führen. Es ist ein Fakt, dass Sozialhilfe- und IV-Bezüger im Kanton Basel-Stadt mit normal verdienenden gleichgestellt werden, als hätten Sie ein Einkommen. Sie werden ohne Einschränkungen eingebürgert und erhalten neben den staatlichen Leistungen die Schweizer Staatsbürgerschaft quasi als Bonus. Wenn man finanziell vom Staat unterstützt wird, ist es für die Fraktion der SVP Basel-Stadt ein klarer Grund die Einbürgerung abzulehnen. Auch für grosse Teile der Bevölkerung ist die gängige Praxis ein Hohn.
Seitdem der abgewählte Bundesrat der Einbürgerungskommission "Einsicht in polizeiliche Verzeigungen" erwirkt hat, versiegt die Einbürgerung krimineller Personen. Das Umdenken hat hier erfreulicherweise stattgefunden. Offenbar auch bei der CVP: In einem Anzug fordert sie klarere Einbürgerungsvoraussetzungen. Dieses SVP-Anliegen gilt es ernst zu nehmen.
Da aber für die Einbürgerungen die Bürgergemeinde zuständig ist, möchte ich Ihnen beantragen, die "Bestätigung von Bürgeraufnahmen" solange zurück zu weisen bis die Regierung das Bürgerrechtsgesetz entsprechend ergänzt und uns als Vorlage unterbreitet hat.