Vernehmlassung Richtplan: Bewusste Missachtung des Volkswillens durch den Regierungsrat?
Der Regierungsrat hat im März das Bau- und Verkehrsdepartement mit einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren des kantonalen Richtplans beauftragt. Dieses Verfahren ist nun vom Departement von GLP-Regierungsrätin Esther Keller initiiert worden und die interessierten Kreise haben bis Ende Juni 2024 Zeit, sich dazu zu äussern. Eine kurze Durchsicht des Richtplans lässt bereits Schlimmes erahnen: Ganz offensichtlich foutiert sich der Regierungsrat um diverse Entscheide, welche in den vergangenen Jahren von der baselstädtischen Stimmbevölkerung gefällt wurden.
So wird bspw. im Richtplantext auf den Seiten 55ff. über die weitere Entwicklung der Freizeitgärten berichtet. In den Planungsgrundsätzen wird unter Punkt B festgehalten, dass der Kanton darauf „hinwirke“ die Freizeitgartenareale „öffentlich zugänglich“ zu machen und die „Durchgängigkeit und Benutzbarkeit“ zu verbessern.
Mit dieser dreisten Formulierung kommt der Regierungsrat auf die Idee der Öffnung der Freizeitgartenareale zurück. Diese Öffnung wurde aber erst kürzlich im September 2022 in einer Volksabstimmung, dank dem von der SVP und BastA! ergriffenen Referendum, von der baselstädtischen Stimmbevölkerung abgelehnt.
Ebenfalls Eingang in den Richtplan findet erneut die Stadtrandentwicklung Ost. Dort soll „die Planung wieder aufgenommen werden“. Auch hierzu gilt festzuhalten, dass die baselstädtische Stimmbevölkerung im Jahr 2014 diese Vernichtung von Grünflächen und die damit verbundene weitere Verdichtung des Gebiets abgelehnt hat, nachdem auch hier die SVP, damals mit den Grünen, das Referendum ergriffen hat.
SVP-Grossrat Pascal Messerli hat deshalb eine Interpellation eingereicht. Er verlangt vom Regierungsrat Antworten zu dieser Missachtung des Volkswillens.