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SVP unterstützt Auslagerung und Schaffung eines Universitären Zentrums für Zahnmedizin

MEDIENMITTEILUNG DER SVP BASEL-STADT vom 19.06.2013

Die SVP ist mit der durch den Regierungsrat vorgeschlagenen Auslagerung und Schaffung eines Universitären Zentrums für Zahnmedizin (UZB) einverstanden und unterstützt in der Vernehmlassungsantwort die entsprechende Gesetzesvorlage. Wichtig ist für die SVP jedoch, dass die Wahlkompetenz für den Verwaltungsrat dem Grossen Rat übertragen wird, da nur so der Einfluss des Parlaments bei der Festlegung des öffentlichen Interesses gewahrt bleibt.

Die SVP begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung des Gesetzes über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin. Die im Gesetz vorgeschlagene Verselbständigung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit diesem Vorschlag können Synergien im klinischen, administrativen und technischen Bereich geschaffen werden, welche für Lehre und Forschung wichtig sind. Durch die Zusammenführung der diversen Institutionen können zudem Patientinnen und Patienten vermehrt von den neusten zahnmedizinischen Methoden profitieren.

Nicht einverstanden ist die SVP aber mit der Wahl des Verwaltungsrates durch den Regierungsrat. Die SVP schlägt daher vor, dass auf Antrag des Regierungsrates der Grosse Rat die Mitglieder des Verwaltungsrates, wie auch den Verwaltungsratspräsidenten, wählen kann. Für die SVP ist zentral, dass der Grosse Rat bei sämtlichen Institutionen ein minimales Mitspracherecht hat und entsprechend auch über eine Neu-, Wieder- und Abwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates zu entscheiden hat. Nur so ist es möglich, dass der Grosse Rat auch weiterhin bestimmen kann, was im öffentlichen Interesse des Kantons liegt und was nicht. Selbstverständlich sind bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats des UZB fachliche Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber ins Zentrum zu stellen.

Die SVP möchte zudem festhalten, dass die Oberaufsicht über das UZB beim Grossen Rat liegt und der Grosse Rat, resp. die durch ihn bestimmten Oberaufsichtskommissionen, eine Mitverantwortung für diese öffentlich-rechtliche Anstalt tragen. Entsprechend erachtet es die SVP für gegeben, dass im § 10 eine entsprechende Mitwirkung – im Sinne der klar vorgegebenen Oberaufsicht – des Parlamentes definiert und festgehalten wird. Für die SVP ist zentral, dass das Parlament ein Mitspracherecht hat und die Oberaufsichtsfunktion in angemessener Form wahrnehmen kann.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Für Rückfragen:

Nationalrat Dr. Sebastian Frehner, Parteipräsident: 079 620 71 04
Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident: 079 701 26 59
Grossrat Lorenz Nägelin, Fraktionspräsident: 076 337 32 00

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