SVP spricht sich für die Privatisierung der Basler Kantonalbank aus
Die SVP fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort die Privatisierung der Basler Kantonalbank unter gleichzeitiger Abgabe der Staatsgarantie. Für den Fall, dass der Grosse Rat sich dagegen ausspricht, schlägt die SVP vor, dass eine Risikoprämie eingeführt wird. Zudem lehnt die SVP eine Wahl des Bankrates durch den Regierungsrat ab.
Die SVP spricht sich für die Privatisierung der Basler Kantonalbank, unter gleichzeitiger Abgabe der Staatsgarantie, aus. Im heutigen Umfeld ist es nicht mehr notwendig, dass der Kanton eine eigene Bank betreibt. Es besteht kein Bedürfnis für Kunden oder das lokale Gewerbe am Erhalt einer Staatsbank durch den Kanton. Zudem wird die BKB auch als vom Kanton unabhängige Bank ein erfolgreiches Unternehmen bleiben. Eine Staatsbank ist zudem wegen des kantonsabhängigen Ratings wettbewerbsverzerrend und die möglichen Risiken für die Steuerzahlenden sind zu hoch. Die durch die BKB angebotenen Dienstleistungen werden heute von anderen kleinen und mittelgrossen Banken angeboten.
Sollte der Grosse Rat sich gegen einen Verkauf aussprechen, schlägt die SVP die Einführung einer Risikoprämie vor. Diese soll für den unwahrscheinlichen Fall der Zahlungsunfähigkeit der BKB dafür verwendet werden, einen ersten Schaden zu decken. Eine Einschränkung der Geschäftstätigkeit lehnt die SVP hingegen ab, da diese für die BKB ein Nachteil wäre und damit Volksvermögen vernichtet würde.
Es gibt grundsätzlich keinen Grund, die Wahlbefugnisse des Grossen Rats auf den Regierungsrat zu übertragen. Daher ist für die SVP klar, dass der Grosse Rat weiterhin Wahlbehörde des Bankrates bleiben muss. So lange behauptet wird, es bestehe ein öffentliches Interesse am Betrieb einer „Staatsbank“ muss auch darauf geachtet werden, dass dieses umgesetzt wird. Es ist deshalb wichtig, dass das oft auslegungsbedürftige öffentliche Interesse in solchen Gremien breit abgestützt ist. Anders als bei privaten Gesellschaften ist zwingend, dass nicht nur „Spezialisten“, sondern auch Vertreter von Parteien eine Einsitzmöglichkeit in diese Gremien erhalten. Durch die Wahl durch den Grossen Rat kann eher gewährleistet werden, dass ein gewisser Parteienproporz eingehalten wird.
Allerdings besteht, was das Wahlprozedere anbelangt, Verbesserungspotential zur heutigen Vorgehensweise:
Vorstellbar wären daher aus Sicht der SVP folgende Varianten:
1. Eine vorbereitende Kommission macht zuhanden des Grossen Rats einen Vorschlag. Der Grosse Rat akzeptiert den Vorschlag der Kommission in globo oder weist diesen in globo an die Kommission zurück, falls sie damit nicht einverstanden ist.
2. Version BL+: Der Regierungsrat macht einer vorbereitenden Kommission einen Vorschlag. Die Kommission kann diesen Vorschlag entweder in globo an den Regierungsrat zurückweisen oder aber sie empfiehlt dem Grossen Rat, den Vorschlag (in globo) anzunehmen. Der Grosse Rat nimmt den Vorschlag in der Folge entweder in globo an oder weist ihn in globo an die Kommission zurück. Anders als bei der Variante Basel-Landschaft befürworten wir, dass Mitglieder der kantonalen Legislative weiterhin Mitglieder des Bankrates sein können.
Die SVP favorisiert die Variante 1, da damit der legitime Anspruch des Grossen Rates auf Mitsprache gewährleistet bleibt. Entsprechend erwartet die SVP auch, dass die Eigentümerstrategie vom Grossen Rat festgelegt werden muss.
Die SVP hält ausserdem fest, dass der Grosse Rat über sämtliche Betriebe, welche dem Kanton gehören, die Oberaufsicht hat. Die bestehende Rechtslage ist klar und entsprechend soll der Grosse Rat resp. seine Oberaufsichtskommissionen auch entsprechende Rechte zur Ausübung der ihm übertragenen Oberaufsicht erhalten. Sie schliesst sich daher der Haltung der GPK im Jahresbericht 2012 an.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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