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SVP mit Vorbehalten zum neuen Übertretungsstrafgesetz

Die SVP hat in ihrer Vernehmlassungsantwort zum neuen Übertretungsstrafgesetz Stellung genommen. Die meisten von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen werden unterstützt. Abgelehnt wird eine Haftbarkeit für Fahrzeughalter und die damit verbundene Beweisumkehrpflicht. Ausserdem abgelehnt wird die Aufhebung der Lautsprecheranlagenbewilligungspflicht ab. Die SVP verlangt zudem eine Präzisierung des bestehenden Vermummungsverbots bei Versammlungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen.

 

Die SVP befürwortet in ihrer Vernehmlassungsantwort zum revidierten Übertretungsstrafgesetz die meisten von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen. Einige Änderungen lehnt die SVP jedoch ab und beantragt dem Regierungsrat, diese so nicht in die definitive Vorlage zu Handen des Parlamentes aufzunehmen.

 

Beim geltenden Vermummungsverbot unter § 15 Abs. 1 lit. e verlangt die SVP eine Ergänzung des bestehenden Textes. Bisher wurde das Vermummungsverbot nur in Ausnahmefällen sanktioniert, wenn gleichzeitig andere Straftatbestände des StGB erfüllt waren (namentlich Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruch etc.). Der bestehende Artikel sollte dahingehend ergänzt werden, dass Ausnahmen lediglich „aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie Gründen des einheimischen Brauchtums“ zu gestatten sind. Mit einer klaren Präzisierung dieser bestehenden Kann-Formulierung im Gesetz ist gewährleistet, dass keine Verhüllungen und Unkenntlichmachung an Versammlungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen mehr möglich sind und es dort keinen Spielraum gibt. Angesichts des weitverbreiteten Chaotentums an Demonstrationen und Saubannerzügen ist diese Ergänzung notwendig und verhältnismässig. Die SVP verlangt von der Regierung zudem, dass ein Vorstoss dieses Gesetzesartikels nicht mehr ausschliesslich bei Vorliegen eines anderen Straftatbestandes gebüsst wird.

 

Für die SVP ist nicht nachvollziehbar, dass bei § 35 neu eine Haftung der Fahrzeughalter/innen verankert werden soll, um Übertretungen, die mit Motorfahrzeugen begangen werden, besser sanktionieren zu können. Mit dieser neu eingeführten Halterhaftung wird die Vermutung aufgestellt, es handelt sich bei der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter automatisch um die Täterschaft. Diese Formulierung hat zur Folge, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht mehr gilt und Fahrzeughalter die Unschuld beweisen müssen. Diese Beweisumkehrpflicht ist nicht sinnvoll und daher zu streichen.

 

Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Nutzung von Lautsprecheranlagen lehnt die SVP, wie schon damals im Grossen Rat, weiterhin ab. Für die SVP ist nicht ersichtlich, weshalb die gängigen Gesetzesvorschriften, angesichts der zunehmenden Lärmdiskussionen und den vielen Beschwerden durch die Anwohnerschaft an verschiedenen Brennpunkten, gelockert werden sollen. Zumal die Regierung in der Vernehmlassung selber zugibt, dass eine konkrete Ahndung bei Verstössen durch die Aufhebung der Bewilligungspflicht erschwert wird. Die SVP ist einverstanden, dass die Nachtruhezeiten im § 7 moderat gelockert werden (Freitag und Samstag neu ab 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr) und die Mittagsruhe um eine Stunde reduziert wird (bis 13.00 Uhr statt 14.00 Uhr). Dieses Entgegenkommen, um gewährleisten zu können, dass auch andere Bedürfnisse, wie diejenigen der Anwohnerschaft, befriedigt werden, ist aus Sicht der SVP ausreichend. Weitergehende Lockerungen, wie jetzt vorgeschlagen, sind deshalb abzulehnen.

 

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

 

Für Rückfragen:

Bürgergemeinderat Lorenz Nägelin, Parteipräsident                       076 337 32 00

Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident                                  079 701 26 59

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