SVP mit JSSK-Entscheid zur Einbürgerungsinitiative bedingt zufrieden
Die SVP hat heute Kenntnis vom Bericht der JSSK zur von der SVP eingereichten Einbürgerungsinitiative genommen. Ob die Initiative zurückgezogen wird, entscheidet die SVP nach der Behandlung im Grossen Rat. Eine allfällige Aufweichung der Einbürgerungskriterien im vorliegenden Gegenvorschlag wird die SVP bekämpfen.
Die SVP nimmt Kenntnis vom heute vorgestellten Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates zur von der SVP eingereichten Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern (Einbürgerungsinitiative)“ und dem vom Regierungsrat vorgelegten Gegenvorschlag, welche als Revision des Bürgerrechtsgesetzes vorgelegt wurde. Die SVP bedauert es, dass in der Debatte im Grossen Rat im Frühjahr 2017 ein Teil der Initiative, welche mit über 4‘000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist, ungültig erklärt wurde.
Entsprechend dem jetzt vorliegenden Bericht kann die SVP festhalten, dass sie über einen Rückzug der Initiative erst nach Beschluss des Grossen Rates entscheiden wird. Die SVP ist erfreut, dass das Bundesparlament entsprechend härtere Bestimmungen in das Bundesgesetz festgeschrieben hat, welches nun neben dem Druck der SVP-Initiative auf die Regierung nun ebenfalls Einfluss auf den Kanton hat. Es zeigt sich, dass wenigstens in einem minimalen Bereich im nationalen Parlament ein Konsens in Bezug auf die Einbürgerungskriterien besteht und die Haltung linker Parteien im Kanton Basel-Stadt, welche den Schweizer Pass gerne gratis und franko an alle Einwohner verscherbeln wollen, keinesfalls „Mainstream“-Meinung ist.
Die in der JSSK offensichtlich kontrovers diskutierten und zumeist verworfenen Änderungsanträge, welche verwässernde Wirkung auf das Gesetz gehabt hätten, nimmt die SVP zur Kenntnis. Sollten diese im Rat nochmals gestellt werden und dort eine Mehrheit finden, wird dies direkt und unmittelbar Einfluss auf den entsprechenden Entscheid der SVP bezüglich eines Rückzuges der Initiative haben.
Offen bleibt für die SVP in diesem Zusammenhang die unter §12 Abs. 2 eingefügten Ergänzungen hinsichtlich den „gewichtigen persönlichen Umständen“. Insbesondere die Änderungen beim Abs. 2a und Abs. 2c, welche so aus Sicht der SVP nicht zwingend notwendig sind.
Begrüsst wird, dass die von den SP-Grossrätinnen Kaufmann und Gölgeli eingereichten Anzüge nicht umgesetzt werden. Damit hat die JSSK bewiesen, dass auch ihr Mindestanforderungen für Einbürgerungen doch noch ein Anliegen sind. Die von linker Seite forcierten Bestrebungen eines Grundrechts auf Einbürgerung wird so mindestens teilweise ein Riegel geschoben.
Für die SVP ist klar, dass eine weitere Aufweichung der Einbürgerungskriterien nicht akzeptabel ist. Wer Schweizer/in werden will, muss minimale Anforderungen erfüllen, um so ein Teil unserer Gesellschaft werden zu können. Diese Kriterien sind nicht verhandelbar. Wird diese rote Linie überschritten, behält sich die SVP weitere Initiativen und Vorstösse im Zusammenhang mit Einbürgerungen und dem Bürgerrechtsgesetz vor.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
Für Rückfragen:
Bürgergemeinderat Lorenz Nägelin, Parteipräsident 076 337 32 00
Grossrat Pascal Messerli 079 248 39 83