SVP lehnt staatlich vorgeschriebenes Lohnabzugsverfahren ab
Die SVP lehnt den vom Regierungsrat vorgesehenen Lohnabzug von den Steuern durch die Arbeitgeber und die damit verbundene Gesetzesrevision, welche sich in der Vernehmlassung befindet, ab. Es kann nicht angehen, dass die Arbeitgeber zum Handlanger und Steuereintreiber für den Staat verkommen. Diese wirtschaftsfeindliche Vorlage gilt es deshalb abzulehnen.
Die SVP lehnt die Änderung des Steuergesetzes in Bezug auf ein Lohnabzugsverfahren in ihrer Vernehmlassungsantwort ab. Der Vorschlag des Regierungsrates sieht vor, dass die Arbeitgeber künftig die Steuerbeträge der Arbeitnehmer direkt vom Lohn abziehen und der Steuerverwaltung überweisen, wenn der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt.
Ein solches Verfahren verkompliziert die Administration für die Arbeitgeber und macht sie zum verlängerten Arm der Steuerverwaltung, welche durch diese Massnahmen entlastet wird. Eine Umwälzung der Aufgaben des Staates auf Private ist nicht zu akzeptieren. Die Einführung des Lohnabzugsverfahrens hätte zudem jährliche Mehrkosten von 2,4 Millionen Franken sowie Einführungskosten von rund 2,6 Millionen Franken zur Folge. Hinzu kämen noch die Kosten der Arbeitgeber, welche es ebenfalls zu entschädigen gäbe.
Bereits heute ist es möglich, dass man Akonto-Zahlungen bei der Steuerverwaltung einrichten lassen kann. Ein staatliches Voraus-Inkasso, organisiert über die Arbeitgeber, ist daher nicht notwendig und bringt keinen Mehrwert – denn diejenigen, die ihre Steuern nicht bezahlen können, werden auch von einem Lohnabzugsverfahren kaum Gebrauch machen.
Die SVP lehnt diesen von der rotgrünen Regierung ausgearbeiteten wirtschaftsfeindlichen Vorschlag ab und wird diesen auch im Grossen Rat entsprechend bekämpfen.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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