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SVP lehnt Änderung der Kompetenzregelung bei Erteilung des Gemeindebürgerrechts ab

Mit dem vorliegenden Bericht Nr. 2072 des Bürgerrates sollen die Einbürgerungskompetenzen vollumfänglich an die kommunale Exekutive, den Bürgerrat, übertragen werden. Die SVP-Fraktion lehnt eine solche Verschiebung weg vom Parlament hin zur Exekutive entschieden ab. Einbürgerungsverfahren dürfen nicht zu einem exekutiven Verwaltungsakt verkommen, sie brauchen auch weiterhin die Legitimation durch einen Legislativentscheid. Der Bürgergemeinderat, die Vertretung des Volkes, soll das letzte Wort haben können.

Die SVP-Fraktion nimmt den Bericht des Bürgerrates zu einem überwiesen SP-Auftrag zur Änderung der Kompetenzregelung bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts zur Kenntnis. Die SVP lehnt die Verlagerung der Kompetenz vom Bürgergemeinderat hin zum Bürgerrat jedoch entschieden ab. Die dafür vorgebrachten Argumente sind nicht stichhaltig.

Mit dem Bürgerrecht werden nebst dem Stimm- und Wahlrecht auch weitere Rechte und Pflichten verknüpft. Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Gemeindebürgerrecht. Damit kommt den Gemeinden eine Schlüsselrolle bei der Einbürgerung zu. Das Stimmvolk resp. dessen Vertretung soll bestimmen können, wem das Stimm- und Wahlrecht erteilt wird und wer künftig in unserer Gemeinschaft mitbestimmen kann. Die Einbürgerung darf nicht zu einem standardisierten Verwaltungsakt der Exekutivbehörde verkommen. Ein Einbürgerungsgesuch kann nicht mit einer Baubewilligung oder einer sonstigen behördlichen Eingabe verglichen werden.

Aus Sicht der SVP ist es daher wichtig, dass dieses für die Bürgergemeinde zentrale Dossier auch weiterhin in der Kompetenz des Parlaments bleiben kann. Der Bürgergemeinderat ist das vom Volk gewählte Parlament und soll als Solches auch über diese Gesuche entscheiden können. Die Aufrechterhaltung der direkten Demokratie steht im Zentrum unseres föderalistischen Systems. Die Rechte der Gesuchsteller bleiben mit dem vom Bundesgericht aufgezwungenen Beschwerderecht ohnehin gewährt, auch wenn der Bürgergemeinderat negativ entscheiden würde. 

Es ist zwar richtig, dass aufgrund der jüngsten Änderungen der Verfassung sowie der Annahme des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes eine Verlagerung auf kantonaler Ebene beschlossen wurde – diese Änderung hat jedoch keinen zwingenden Einfluss auf die Gemeinden. Diese dürfen, da sie autonom sind, selber die Kriterien festlegen. Es ist aus Sicht der SVP nicht notwendig, dass an der bewährten Praxis auf kommunaler Ebene etwas geändert wird. Die SVP-Fraktion wird die Änderung in der Ratsdebatte vom 19.06.2012 entsprechend ablehnen.

Für Rückfragen:
Grossrat Oskar Herzig-Jonasch, Bürgergemeinderat u. Fraktionspräsident: 079 320 66 23
Joël Thüring, Bürgergemeinderat u. Mitglied der vorberatenden Aufsichtskommission: 079 344 53 09

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