SVP hält an der Einbürgerungsinitiative fest
Die SVP lehnt die vom Regierungsrat beantragte teilweise Ungültigkeitserklärung der Einbürgerungsinitiative ab. Die SVP weist darauf hin, dass eine ähnlich lautende Initiative in Bern als zulässig erklärt wurde und im Anschluss auch von der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Es leuchtet daher nicht ein, weshalb nun in Basel-Stadt der Bezug von Sozialhilfe kein Ausschlusskriterium sein soll.
Die SVP nimmt in der Vorbereitung der Grossratssitzung vom kommenden Mittwoch Kenntnis vom Antrag des Regierungsrates die Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern (Einbürgerungsinitiative)“ für teilweise rechtlich ungültig zu erklären. Die SVP lehnt diesen Antrag mit Vehemenz ab.
Die Initiative verlangt, dass das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Stadt an verschiedenen Stellen verschärft wird. U.a. sollen Kriminelle nicht mehr eingebürgert werden dürfen und auch der Bezug von Sozialhilfegeldern soll ein Ausschlusskriterium darstellen. Zudem wird festgehalten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung mehr gibt.
Der Regierungsrat sieht nun bei der Einschränkung betreffend dem Sozialhilfebezug einen Verstoss gegen das Bundesrecht, namentlich das Diskriminierungsverbot. Bei der Initiative im Kanton Bern, welche angenommen wurde und das Gleiche verlangte, wurde eine Änderung der Kantonsverfassung erzielt. Auch ohne Änderung der Kantonsverfassung ist diese Einschränkung in Basel-Stadt möglich, da in der Kantonsverfassung ein Diskriminierungsverbot als besonderes Grundrecht ausgeschrieben, was die allgemeine Wichtigkeit dieses Grundrechtes bei der Ausarbeitung der Verfassung zeigt. Aus diesen Gründen ist die SVP der Ansicht, dass es auch im Kanton Basel-Stadt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt und somit dieser Punkt der Ungültigkeitserklärung als falsch betrachtet werden kann. Selbstverständlich geht es der SVP nicht darum, Personen vom Gesuch auszuschliessen, welche aus schweren gesundheitlichen Gründen unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind.
Die Unzulässigkeitserklärung zum Rechtsanspruch lehnt die SVP ebenfalls ab. Mit einer Praxisänderung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012 kann ein abgelehntes Einbürgerungsgesuch wegen Verbot der Willkür angefochten werden, egal ob ein Rechtsanspruch besteht oder nicht. Aus diesem Grund ist es unwichtig, ob dies im Gesetz steht und die Ungültigkeitserklärung daher auch nicht zwingend.
Die SVP möchte insbesondere den Grossen Rat daran erinnern, dass bereits einmal eine Initiative der SVP für rechtlich unzulässig erklärt wurde (Vermummungsverbotsinitiative)<wbr></wbr>, welche in einem anderen Kanton gutgeheissen wurde und auch von der Bundesversammlung nicht als rechtlich unzulässig taxiert wurde. Es mutet seltsam an, dass ausgerechnet bei SVP-Initiativen im Kanton Basel-Stadt die Verwaltung und der Regierungsrat statt inhaltlich v.a. juristisch argumentieren und sich hinter angeblichen Ungültigkeitsbedenken verstecken. Die SVP möchte den Regierungsrat daran erinnern, dass in einer halbdirekten Demokratie das Volk immer das letzte Wort haben darf. Dies gilt insbesondere dann explizit, wenn kein Grundrecht betroffen wird – eine Einbürgerung ist kein Grundrecht, sondern ein Privileg.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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