SVP fordert Überprüfung der Nebeneinkünfte durch die Finanzkontrolle und ein Verbot solcher Auszahlungen
Die SVP hat die in Basel-Landschaft aufgedeckten Verfehlungen betreffend der Ablieferung von Honoraren und Sitzungsgeldern von Regierungsräten und Spitzenbeamten zur Kenntnis genommen. In Basel-Stadt sind gemäss §20 des Lohngesetzes solche Nebeneinkünfte erlaubt. Die SVP verlangt, dass diese wie in Basel-Landschaft ebenfalls verboten werden. Um abzuklären, ob die bestehende Nebeneinkunftsregelung eingehalten worden ist, fordert die SVP eine Überprüfung durch die Finanzkontrolle.
Untersuchungen durch die parlamentarische Oberaufsicht und die Finanzkontrolle im Kanton Basel-Landschaft haben ergeben, dass ehemalige und amtierende Regierungsräte – aber auch Spitzenbeamte – Honorare und Sitzungsgelder nicht ordnungsgemäss abgeliefert haben. Die SVP nimmt diese Verfehlungen im Nachbarkanton zur Kenntnis. In Basel-Stadt sind solche Nebeneinkünfte gemäss § 20 des Personalgesetzes und § 20 des Lohngesetzes erlaubt und es gibt klare Richtlinien für sämtliche Kantonsangestellte, also auch für Regierungsräte.
Da diese Mandate ausschliesslich aufgrund der von der jeweiligen Person ausgeübten Tätigkeit zu Stande gekommen sind und in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Position des Kantonsangestellten stehen, verlangt die SVP, dass diese Auszahlungen verboten werden. Die Vertretung im jeweiligen Gremium ist im Interesse des Kantons Basel-Stadt und deren Bevölkerung, womit durch die Auszahlung des monatlichen Gehalts der Abgeltung ausreichend Rechnung getragen wurde. SVP-Grossrat Joël Thüring hat deshalb eine Motion eingereicht, welche die vollumfängliche Ablieferung dieser Nebeneinkünfte an die Staatskasse verlangt.
Obschon die SVP davon ausgeht, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen durch sämtliche Amtsträger und Staatsangestellte eingehalten worden sind, verlangt sie eine Überprüfung der ordnungsgemässen Ablieferung gemäss geltenden Richtlinien für Regierungsräte und das obere Kader (bspw. Dienststellen-Leiter) durch die Finanzkontrolle Basel-Stadt. So kann sichergestellt werden, dass es nicht zu ähnlichen Verfehlungen wie in Basel-Landschaft gekommen ist.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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