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SVP bekennt sich mit Vorbehalten zur gemeinsamen Spitalgruppe

 

Die SVP unterstützt die Spitalgruppe der beiden Kantone. Damit wird eine seit Jahren bestehende Kernforderung der SVP umgesetzt. Die SVP fordert schon lange eine gemeinsame Spitalgruppe zur Kostendämpfung und Konzentration auf wenige Standorte in der Region. Die SVP wird jedoch den Staatsvertrag ablehnen, wenn die Spitalgruppe nicht mindestens eine öffentlich-rechtliche AG wird. Zudem lehnt sie den Standort Bruderholz ab.

 

Seit Jahren fordert die SVP eine Spitalgruppe BS/BL sowie eine gemeinsame Spitalplanung zur Reduktion von Kosten im Gesundheitswesen und zur weiteren Optimierung der Gesundheitsversorgung. Entsprechend befürwortet die SVP in der Vernehmlassungsantwort auch die Schaffung einer gemeinsamen Spitalgruppe. Es ist dringend notwendig, dass der rasante Anstieg der Gesundheitskosten für die Bürgerinnen und Bürger gebremst werden kann. Das kann nur durch eine Konzentration auf wenige Standorte und auf eine Fokussierung auf wenige, dafür hochspezialisierte, Bereiche gelingen. Die Spitalgruppe ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung.  

 

Die SVP stellt in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb folgende Forderungen:

 

  • Ja zu einer AG mit öffentlichem Zweck
  • Beitragsparität als Ziel für gleiches Mitspracherecht
  • Mindestanteil von 70% an der AG der beiden Kantone nicht notwendig
  • Nein zum in den Statuten festgeschriebenen TOP-Angebot Bruderholz
  • Nein zu einem automatischen Anschluss an die PKBS und Gewährung einer einseitigen baselstädtischen Staatsgarantie
  • Nein zu einer Konkurrenzierung der Privatspitäler
  • Moderne Corporate-Governance-<wbr></wbr>Richtlinien und Mitsprache des Parlaments
  • Mehrfachrolle des Gesundheitsdepartements überdenken

 

Rote Linie „AG mit öffentlichem Zweck“

Klar bleibt für die SVP, dass einzig der von den Regierungen beschlossene Zusammenschluss der Spitalgruppe in einer Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck richtig ist. Eine andere Rechtsform, wie von linker Seite gefordert, würde für die SVP die Ablehnung des Staatsvertrages zur Folge haben.

 

Beitragsparität als Ziel

Ein paritätisches Mitspracherecht resp. ein Vetorecht bei wichtigen Themen des Kantons Basel-Landscahft bei einem derart stark ungleichen Beteiligungsverhältnis lehnt die SVP ab. Entweder beteiligt sich Basel-Land in gleichem Umfang an der neuen Spitalgruppe oder aber Basel-Land hat ein gemäss seiner Beteiligung eingeschränktes Mitspracherecht, welches auf den Anteilen basiert, welche der Kanton an der Spitalgruppe hält.

 

70%-iger Mindestanteil an der AG nicht notwendig

Im Staatsvertrag ist vorgesehen, dass die beiden Kantone zusammen mindestens 70% der Stimmen und des Kapitals halten. Dies ist aus Sicht der SVP nicht notwendig. Eine Mehrheit von 51% beider Kantone ist ausreichend um die Interessen der Kantone zu garantieren.

 

NEIN zum TOP-Angebot Bruderholz

Die SVP lehnt es ab, dass in den Statuten die Standorte starr vorgegeben werden. Diese statutarisch festgelegte Verpflichtung ist zu streichen. So erhält die Führung der Spitalgruppe die Möglichkeit, die Standorte den gesundheits- und marktökonomischen Gegebenheiten anzupassen und flexibel zu reagieren.

 

Der Standort Bruderholz ist nicht notwendig und verursacht im Gegenteil hohe Kosten. Mit dem Festhalten am Standort Bruderholz werden die von der Regierung selber formulierten Ziele ad absurdum geführt. Die SVP sieht keine Grundlage, dass am Angebot auf dem Bruderholz festgehalten werden muss. Die Standorte Basel und Liestal sind zusammen mit den privaten Spitälern für die Versorgung ausreichend.

 

Die SVP lehnt es daher ab, dass Überkapazitäten geschaffen werden. Eine Verzettelung der verschiedenen Disziplinen und Angebote führen zu einer Qualitätsverschlechterung für die Patientinnen und Patienten. Ob aus politischen Gründen im Kanton Basel-Landschaft eine Beibehaltung des Standortes Bruderholz in einem anderen Abstimmungskampf versprochen wurde, ist letztlich für die Haltung des Kantons Basel-Stadt irrelevant.

 

Nein zum automatischen Anschluss an die PKBS und zur Staatsgarantie

Aus Sicht der SVP ist es nicht zwingend, dass die Angestellten in der PKBS eingegliedert werden. Dies kann zwar angedacht werden – die Eingliederung in die PKBS muss aber nicht Bestandteil des Staatsvertrages sein. Die SVP erachtet es für die Spitalgruppe als zu drastisch, dass der erwähnte Anschluss Bestandteil des Staatsvertrages sein muss. Sie erwartet daher eine Lösung, welche der Spitalgruppe mehr Flexibilität ermöglicht. Zudem ist auch die Absicherung über eine Staatsgarantie des Kantons Basel-Stadt in Frage zu stellen.

 

Keine Konkurrenzierung der Privatspitäler

Die SVP lehnt einen Angebotsausbau zu Lasten der Privatspitäler ab. die Spiesse zwischen der neuen Spitalgruppe und den Privatspitälern sind ohnehin nicht gleich lang. Deshalb ist es wichtig, dass die Konkurrenzierung nicht zusätzlich gefördert wird. U.a. auch deshalb ist auf das TOP-Projekt zu verzichten. Die SVP vermisst in Bezug auf die Orthopädie eine gemeinsame Planung mit den privaten Anbietern oder der Solothurner Spitäler AG (Standort Dornach).

 

Moderne Corporate-Governance-<wbr></wbr>Richtlinen und Mitsprache des Parlaments

Die SVP erwartet, dass anders als bei den BVB, die PCG-Richtlinien des Kantons, welche sich die Regierung selber auferlegt hat, eingehalten werden. Deshalb sind insbesondere auch die Empfehlungen der GPK des Grossen Rates hinsichtlich der PCG-Richtlinen zu beachten. So kann die Mitsprache des Parlamentes gewährt bleiben.

 

Mehrfachrolle überdenken

Heikel bleibt für die SVP die Mehrfachrolle des Kantons. So ist er nicht nur Eigner, sondern auch Finanzierer, Tarifgenehmiger, Gesetzgeber/Regulator, Besteller und Einkäufer der GWL, Spitalplaner und schlussendlich Aufsichtsbehörde. Diesem Umstand sollte bei der Bildung der neuen Spitalgruppe wenigstens dahingehend Rechnung getragen werden, als dass nicht sämtliche Bereiche kumuliert durch das gleiche Departement (in Basel-Stadt durch das GD) federführend behandelt werden.

 

Die SVP erwartet daher, dass die von ihr aufgeführten Punkte in der weiteren Projektausarbeitung berücksichtigt werden. Insbesondere hinsichtlich der Rechtsform ist die SVP zu keinerlei Kompromissen bereit.

 

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

 

Für Rückfragen:

Bürgergemeinderat Lorenz Nägelin, Parteipräsident                       076 337 32 00

Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident                                  079 701 26 59

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