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Parlament beerdigt Volksrechte mit fadenscheinigen Argumenten

MEDIENMITTEILUNG DER SVP BASEL-STADT vom 15.05.2013

Die SVP ist bestürzt, dass der Grosse Rat die Vermummungsverbotsinitiative der JSVP Basel-Stadt für rechtlich unzulässig erklärt hat. Damit wird dem Volk mit fadenscheinigen Argumenten eine Volksinitiative, die von fast 4‘000 Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, vorenthalten. Die SVP wehrt sich gegen jegliche Tendenzen, dem Volk einen Maulkorb zu verpassen und es nicht mehr über unliebsame Volksinitiativen abstimmen zu lassen. Damit wird die direkte Demokratie mit Füssen getreten. Die SVP wird die Initianten bei ihrem Gang vor das Verfassungsgericht des Kantons Basel-Stadt unterstützen. 

Die SVP ist bestürzt, dass sämtliche Fraktionen – mit Ausnahme der SVP – heute die Vermummungsverbotsinitiative für rechtlich unzulässig erklärt haben. Den Volksrechten ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Mit dem heutigen Entscheid wird dem Volk mit fadenscheinigen Argumenten eine Volksinitiative, welche von fast 4‘000 Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, vorenthalten.

Die Tendenz, die Volksrechte zu beschränken und dem Volk einen Maulkorb zu verpassen, stellt die SVP auch auf nationaler Ebene fest. Dieser Umstand ist zu bedauern. Die SVP wehrt sich gegen jegliche Tendenzen, dem Volk Abstimmungsvorlagen vorzuenthalten. Die direkte Demokratie, ein Grundpfeiler der „Erfolgsgeschichte Schweiz“, wird in Basel-Stadt mit dem heutigen Entscheid des Parlaments ausgehebelt und mit Füssen getreten.

Dabei ist für die SVP besonders stossend, dass das Volk keine Gelegenheit hat, sich zu dieser Vermummungsverbotsinitiative zu äussern. Es ist für die SVP nicht ersichtlich, weshalb diese Frage dem Volk vorenthalten werden soll. Regierungsrat und Parlament haben ganz offensichtlich Angst vor einem für sie mutmasslich unliebsamen Volksentscheid und wollen sich mit der Unzulässigkeitserklärung einer Abstimmung und der Diskussion entziehen. Sie nehmen damit berechtigte Bedenken der Bevölkerung nicht auf. Damit steht der Kanton Basel-Stadt in klarem Widerspruch zum Kanton Tessin, welcher eine ähnlich gelagerte kantonale Volksinitiative am 22. September dem Volk vorlegt.

Die SVP wird sich weiterhin für die Volksrechte einsetzen und alles dafür unternehmen, dass diese vom Bund und nun offenbar auch vom Kanton geförderte Tendenz des „Maulkorbes für den Stimmbürger“ unterbunden wird. Die SVP wird daher die Initianten bei ihrem allfälligen Gang vor das Verfassungsgericht unterstützen.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Für Rückfragen:
Nationalrat Dr. Sebastian Frehner, Parteipräsident: 079 620 71 04
Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident: 079 701 26 59

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