Mitmachen
Artikel

Nach Urteil zum Autobesitz von Sozialhilfeempfängern: SVP verlangt Revision des Sozialhilfegesetz

Die SVP ist irritiert, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt eine Entscheidung der Basler Sozialhilfe betreffend dem Besitz eines Autos kassiert hat. Mit dem Urteil des obersten kantonalen Gerichts wird es künftig grundsätzlich allen Sozialhilfeempfängern möglich sein, ein Auto zu besitzen. Die Behörde muss künftig eine mühsame Einzelfallabwägung vornehmen. Die SVP erachtet dieses Urteil gerade im Hinblick auf die explodierenden Kosten im Sozialwesen für falsch und erwartet, dass das zuständige Departement von Regierungsrat Brutschin konsequenterweise  eine Revision des Sozialhilfegesetzes an die Hand nimmt.

Das gestern publizierte schriftliche Urteil des Appellationsgerichtes ist für die SVP unverständlich. Das Gericht hat einem Sozialhilfebezüger Recht gegeben, der sein Auto behalten wollte und gegen den Entscheid Rekurs eingelegt hat. Das Gericht hält die Sicherung einer angemessenen Mobilität der unterstützten Person als „Leistungsumfang der auf die Garantie des sozialen Existenzminimums beschränkten Sozialhilfe“. Damit gehört aus Sicht der Basler Richter das Besitzen eines Autos zum Existenzminimum, was aus Sicht der SVP gerade aufgrund der ansteigenden Kosten im Sozialwesen als höchst problematisch eingestuft wird.

Die nach diesem Urteil angekündigte jeweilige Einzelfall-Prüfung der Sozialhilfe Basel-Stadt wird für den Kanton einen erheblichen Mehraufwand nach sich ziehen. Die Prüfung wird aufgrund von Budgetberechnungen und Beweisanforderungen durchgeführt werden müssen und somit, wie vieles im Sozialhilfe-Dickicht, zu mühevoller Kleinarbeit verkommen. In der Konsequenz wird es Sozialhilfeempfänger ermöglicht, ein Auto als Teil des Existenzminimums geltend machen, womit wiederum ein falsches Anreizsystem geschaffen wird.

Die SVP verlangt daher vom zuständigen Departement von Regierungsrat Brutschin eine Revision des Sozialhilfegesetzes, welche diesen Missstand endgültig beseitigt.

Ist der Regierungsrat nicht willens dazu, wird die SVP, wie aktuell im Kantonsrat Zürich einen entsprechenden Vorstoss einreichen, um das Verbot eines Autobesitzes für Sozialhilfeempfänger im Kanton Basel-Stadt einzufordern. Ein entsprechender Vorstoss wurde dort in erster Lesung mit Stimmen von SVP, FDP und CVP angenommen.

Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Für Rückfragen:
Nationalrat Dr. Sebastian Frehner, Parteipräsident: 079 620 71 04
Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident: 079 701 26 59

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Basel-Stadt, 4000 Basel
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden