Medienmitteilung zur Sanierung der Pensionskasse
Der Verwaltungsrat der Pensionskasse hat erkannt, dass Sanierungsmassnahmen unumgänglich sind. Der Verwaltungsrat zeigt sich – im Gegensatz zur SP – grundsätzlich willens, das aktuelle Gesetz und damit den vor bald zwei Jahren unter allen politischen Lagern erzielten Kompromiss einzuhalten. Das ist erfreulich.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass sowohl der Staat als auch die Versicherten zur Sanierung beitragen müssen. Das entspricht der gesetzlichen Regelung.
In der konkreten Ausgestaltung ist der Vorschlag jedoch nicht paritätisch. Der Staat soll mit dem Einschuss von flüssigen Mitteln einen echten Beitrag leisten. Die Rentner und Rentnerinnen sollen mit dem fast vollständigen Verzicht auf die künftige Teuerungsanpassung der Renten ebenfalls einen wirksamen Beitrag leisten. Die aktiven Angestellten des Kantons leisten zwar auch einen Beitrag, aber dieser fällt im Vergleich mit den Beiträgen der anderen Parteien viel zu gering aus. In diesem Punkt ist der Grundsatz der Parität verletzt.
Der für die aktiven Angestellten vorgesehene einmalige Verzicht auf einen Teuerungsausgleich im Umfang von 1% ist keine geeignete Form für einen paritätischen Sanierungsbeitrag. Dieses Modell wurde zwar in der letzten Pensionskassen-Sanierung gewählt. Damals aber bestand keine gesetzliche Vorschrift, dass die Sanierung paritätisch erfolgen müsste. Dass die Angestellten ihren Beitrag in Form eines Teuerungsverzichts leisten durften, war damals Teil eines Kompromisses. Dem heute (als Resultat eben dieses Kompromisses) bestehenden gesetzlichen Paritätsgrundsatz vermag diese Form des "Sanierungsbeitrags" nicht zu genügen.
Der Grund dafür liegt darin, dass der Teuerungsverzicht nicht auf lange Dauer nachhaltig wirken wird. Das politische Kräftespiel im Kanton Basel-Stadt wird früher oder später dazu führen, dass das Lohnniveau sich (auf welchem Weg auch immer) wieder an das gewohnte Niveau anpassen wird, dass also der offiziell für die Dauer von 19 Jahren ausgesprochene Lohnverzicht faktisch wieder eliminiert werden wird. Kein politisch realistisch denkender Mensch kann glauben, dass eine künstlich geschaffene Senkung des Reallohnniveaus um 2% in unserem Kanton über zwei Jahrzehnte Bestand haben wird.
Die unterzeichneten Parteien fordern, dass der Sanierungsbeitrag der aktiven Angestellten auf anderem Weg erbracht wird. Die normale und üblicherweise in erster Linie ins Auge gefasste Massnahme ist die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Als Alternative könnte auch ein individueller Verzicht auf die Verzinsung des Vorsorgeguthabens in einem gewissen Umfang geprüft werden. Diese Massnahme wäre (im Gegensatz zum Teuerungsausgleichs-Verzicht auf dem laufenden Lohn) konjunkturverträglich. Sie hätte für den einzelnen Versicherten zur Folge, dass im Zeitpunkt der Pensionierung ein etwas geringerer individueller Rentenanspruch (entsprechend einer geringeren Anzahl Beitragsjahre) bestehen würde. Im Hinblick auf den nach wie vor sehr guten Rentenplan der Pensionskasse Basel-Stadt muss diese Konsequenz in Kauf genommen werden können.
Geprüft werden muss ferner, ob es tatsächlich nötig ist, dass der Staat mit seiner Vorschussleistung sofort die gesamte Deckungslücke schliesst, oder ob es nicht sinnvoller wäre, den Kapitaleinschuss zeitlich gestaffelt vorzunehmen.
Fazit: Die Unterzeichneten wollen sich dem Gespräch auf der Basis des nun vorliegenden Vorschlags nicht verschliessen. In Bezug auf den Beitrag der aktiven Angestellten muss der Vorschlag aber überarbeitet werden. Es kann nur eine Lösung in Frage kommen, die tatsächlich paritätisch ist – nicht nur mathematisch, sondern auch zeitlich, politisch – und spürbar.
Für Auskünfte:
CVP Markus Lehmann 061 268 90 94
FDP Christophe Haller 079 290 11 32
LDP Andreas C. Albrecht 061 279 39 44
SVP Sebastian Frehner 079 620 71 04
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Dieter Werthemann 079 335 54 05