Kein „Liberalalla“ auf Kosten der Gäste und der Arbeitnehmer – SVP sagt Nein zur Abschaffung des Wirtepatents
Die SVP lehnt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Abschaffung des Wirtepatents ab. Das Besuchen eines gastwirtschaftlichen Eignungskurses ist unbedingt als Voraussetzung zur Führung eines Restaurationsbetriebes beizubehalten. Die SVP lehnt dieses unnötige „Liberalalla“ auf Kosten der Gäste und der Arbeitnehmer entschieden ab und verlangt eine entsprechende Überarbeitung der Vorlage.
Die SVP Basel-Stadt begrüsst Liberalisierungen und Deregulierungen vom Grundsatz her immer. Besonders dann, wenn sie dazu führen, dass Private über mehr unternehmerische Freiheiten verfügen können. Insofern unterstützt die SVP Basel-Stadt einen Grossteil der jetzt vorgeschlagenen Änderungen des Gastgewerbegesetzes, welche der Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt hat.
Absolut ablehnend steht die SVP jedoch der Abschaffung des Wirtepatents gegenüber. Die vom Regierungsrat ins Feld geführten Argumente zur Liberalisierung in diesem Punkt überzeugen ganz und gar nicht. Im Gegenteil ist die bestehende vernünftige „Hürde“ zur Bewilligungserteilung ein wesentliches Element um die Konsumentensicherheit aber auch den Arbeitnehmerschutz zu garantieren und zu gewährleisten. Die im Wirtekurs erlernten Kenntnisse in verschiedenen Bereichen wie bspw. dem Lebensmittelrecht, der Lebensmittelsicherheit, der Hygiene, Arbeitsrecht/L-GAV, Brandschutz etc. sind elementar. Fällt die Vorgabe weg, dass man für das Führen eines Betriebes einen Fähigkeitsausweis besitzen muss, werden darunter insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten aber auch die Arbeitnehmer leiden. Zudem nimmt für den Kanton dadurch der Aufwand im Bereich des Gesetzesvollzugs ungebührlich zu, da die entsprechenden Kontrolltätigkeiten intensiviert werden müssen und die Quote an Verstössen wohl zunehmen wird. Da zudem im Bereich des Gastgewerberechts die Regeln von Kanton zu Kanton verschieden sind, ist es wichtig, dass Kandidaten sich in Bezug auf die baselstädtische Gesetzgebung auskennen. Zudem stimmt es nicht, dass man den Wirtekurs zwingend besuchen muss
Stossend ist besonders die Aussage des Regierungsrates, dass „lediglich“ 16 Kantone ein Wirtepatent als Voraussetzung für die Führung eines Gastgewerbebetriebes festgeschrieben haben. Wenn von 26 Kantonen 16 ein solches Patent verlangen, kann nicht von „lediglich“ gesprochen werden. Derart tendenziöse Formulierungsbeschwichtigungen sind peinlich. Die SVP erwartet daher, dass der Regierungsrat von dieser Idee Abstand nimmt und sich mit dem Wirteverband Basel-Stadt gemeinsam um eine vernünftige Weiterentwicklung des bestehenden Wirtekurses bemüht. Die Hürde einer erfolgreich absolvierten Wirtefachprüfung, wie man sie bspw. auch zur Führung einer Apotheke kennt, muss aber zwingend bestehen bleiben.
Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht unterstützt die SVP vom Grundsatz her. Wichtig bleibt jedoch, dass bei wiederholten Verstössen weiterhin konsequent die Bewilligung entzogen werden kann. Dies bedingt, dass auch ohne permanente Anwesenheitspflicht der Bewilligungsinhaber in der Lage sein muss, vor Ort die Verantwortung zu übernehmen. Entsprechend ist gerade die Vergabe von Mehrfachbewilligungen für verschiedene Betriebe an einzelne Bewilligungsinhaber nur sehr zurückhaltend zu verteilen.
Kleinbetriebe von der Bewilligungspflicht auszunehmen lehnt die SVP hingegen ab. Die bestehenden Regelungen in Bezug auf Detailhandelsgeschäfte sind gut und es bedarf hier keiner Anpassung.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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