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Die Fraktionen der CVP/EVP, FDP, GLP, LDP und SVP unterstützen gemeinsam den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission des Grossen Rats auf Rückweisung des Budgets 2015 und Vorlage eines ausgeglichenen Budgets.

Gemeinsame Medienmitteilung vom 27.11.2014

Der mit der Rückweisung verbundene Kürzungsauftrag um nicht ganz 31 Millionen Schweizer Franken (ausgeglichenes Budget) lässt sich vom Regierungsrat ohne Weiteres umsetzen. Der Betrag ist gemessen am Gesamtbudget gering und zudem ist der Regierungsrat ohnehin daran, für das Budget 2016 Einsparungsmassnahmen zu erarbeiten. Ein Vorziehen solcher Massnahmen im geforderten Umfang auf das Budget 2015 ist dem Regierungsrat auf jeden Fall zumutbar. Die Parteien und deren Fraktionen im Grossen Rat können sich unter diesen Umständen darauf beschränken, den finanziellen Rahmen vorzugeben, den der Regierungsrat für ein revidiertes Budget zu beachten hat und die Frage, wo genau und bei welchen Departementen die Einsparungen gemacht werden können, dem Regierungsrat zu überlassen. Es ist denn auch eine der Hauptführungsaufgaben des Regierungsrates, die Verwaltung so zu organisieren, dass der vom Grossen Rat gesetzte Finanzrahmen eingehalten werden kann.

Hintergrund der Forderung nach Rückweisung und Vorlage eines ausgeglichenen Budgets ist ein dreifacher: das ständige Wachstum der Ausgaben bzw. des Headcounts, der Umgang der Regierung mit der gesetzlichen Verpflichtung der Generellen Aufgabenprüfung „GAP“ und die seit Längerem zu grosszügigen Budgets. Die Tatsache an sich, dass das vorgelegte Budget negativ ist, wäre für sich alleine noch nicht Grund für eine Rückweisung gewesen.

Die Bemühungen des Regierungsrats, per 2016/2017 Budgetverbesserungen um CHF 60 bis 80 Millionen zu erzielen, erhalten durch die beantragte Rückweisung des Budgets und Forderung nach einem ausgeglichenen Budget schon für das Jahr 2015 eine zusätzliche Stärkung. Die Parteien CVP, EVP, FDP, GLP, LDP und SVP sowie deren Fraktionen im Grossen Rat nehmen ihre Verantwortung gegenüber dem Staatswesen wahr und unterstützen den Regierungsrat in seinen Anstrengungen, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen.

Angesichts des steigenden internationalen Drucks auf das Schweizer Steuersystem (insbesondere Unternehmenssteuerreform III) muss in den kommenden Jahren eine Verschärfung der Haushaltssituation erwartet werden. Entsprechend ist es umso wichtiger, schon jetzt Kosteneinsparungsmöglichkeiten mit entsprechender Konsequenz zu ermitteln und umzusetzen. Es kann damit nicht zugewartet werden.

Bei einer Rückweisung des Budgets durch den Grossen Rat kann der Regierungsrat bis zur Genehmigung des definitiven Budgets die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben tätigen (§13 Abs. 2 Finanzhaushaltgesetz). Darunter fallen Personalausgaben für das bestehende Personal und ganz allgemein Ausgaben, wenn ohne ihre Tätigung gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung oder den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde. Ausserdem bleibt der Regierungsrat auch weiterhin zu Ausgaben für bewilligte Vorhaben und zu Ausgaben, für die eine Kreditüberschreitung bewilligt werden könnte, ermächtigt (§ 10 Finanzhaushaltverordnung).

Die Rückweisung hat entsprechend keine unverhältnismässigen Einschnitte für das Funktionieren des Kantons zur Folge. Parteien und Fraktionen erwarten jedoch, dass der Regierungsrat nach der Rückweisung dem Grossen Rat unverzüglich ein neues, ausgeglichenes Budget zur Genehmigung vorlegt.

Weitere Auskünfte

CVP/EVP:
Remo Gallacchi, Fraktionspräsident, 076 581 19 68
Felix Meier, Mitglied Finanzkommission, 079 392 61 54

FDP:
Andreas Zappalà, Fraktionspräsident, 078 637 49 25

GLP:
Dieter Werthemann, Fraktionspräsident und Mitglied Finanzkommission, 079 335 54 05

LDP:
Christine Wirz-von Planta, Fraktionspräsidentin, 079 423 55 74
Patricia von Falkenstein, Präsidentin und Mitglied Finanzkommission, 079 458 67 22

SVP:
Lorenz Nägelin, Fraktionspräsident, 076 337 32 00
Michel Rusterholtz, Mitglied Finanzkommission, 079 777 52 03

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