Der Polizeiberuf muss in Basel-Stadt wieder attraktiv werden: Lohnerhöhung jetzt!
Im Frühling 2023 hat der Grosse Rat in Form eines Nachtragskredits eine befristete Arbeitsmarktzulage für Angehörige des Polizeikorps als Sofortmassnahme gegen den Personalunterbestand beschlossen. Die Arbeitsmarktzulage beträgt 400.- / Monat für Korpsangehörige bis und mit einem Dienstalter von 25 Jahren und 250.- / Monat für Mitarbeitende ab einem Dienstalter von 26 Jahren.
Diese Massnahmen sollten helfen, den Polizeiberuf attraktiver zu gestalten und aufzuwerten. Lag der Unterbestand im Jahr 2016 bei 33 Vollzeitstellen, stieg er bis Ende 2022 auf 80 Vollzeitstellen. In einer Medienmitteilung vom 9.1.2024 gab der Regierungsrat schliesslich bekannt, dass sich der Unterbestand per 31.12.2023 noch einmal erhöht hat und nun 100 Vollzeitstellen beträgt.
Diese Situation ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit alarmierend. Immer weniger Polizisten müssen immer mehr Aufgaben ausführen und für die Sicherheit sorgen. Die Einsatzzahlen haben sich dabei nicht verringert – im Gegenteil.
Vergleiche mit anderen Korps zeigen auf, dass der Anfangslohn in Basel-Stadt der Zweittiefste in der Schweiz ist. Ein monatlicher Bruttlohn (x13) für einen 25-Jährigen beträgt im Kanton Basel-Stadt 4841.-, im Kanton Genf 6830.- (Platz 1), in Kanton Zürich 6249.- (Platz 2). Somit ist das Basisgehalt bei jungen Polizisten in Basel-Stadt im Jahr fast 26‘000.- tiefer als in Genf.
SVP-Grossrat Pascal Messerli verlangt in einem Vorstoss deshalb, dass der Lohn von Polizistinnen und Polizisten spätestens per 1.5.2025 substanziell erhöht wird. Die gute Finanzlage des Kantons lässt dies zu. Diese Lohnerhöhung ist zudem im Interesse der Sicherheit in unserem Kanton.