Autoverbot für Sozialhilfeempfänger muss die Regel bleiben
Die SVP ist enttäuscht, dass die Basler Regierung Sozialhilfeempfängern den Besitz eines Autos ermöglichen will und sich gegen eine von der SVP lancierte Motion stellt. Für die SVP ist dies nicht nachvollziehbar. Sie fordert deshalb weiterhin ein grundsätzliches Autoverbot für Sozialhilfeempfänger, welches nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden soll.
Die SVP Basel-Stadt ist über den heutigen Entscheid des Regierungsrates, kein generelles Autoverbot für Sozialhilfeempfänger auszusprechen resp. keine gesetzliche Regelung über die Benutzung zu schaffen, enttäuscht. Damit wird Sozialhilfeempfängern künftig der Autobesitz unbegrenzt ermöglicht und nur in Einzelfällen und bürokratisch ein Verbot erwirkt werden können.
Die SVP hält an der von Grossrat Alexander Gröflin (Nr. 14.5565.01) und Vertretern anderer Fraktionen unterzeichneten Motion fest. Für die SVP darf ein Autobesitz für Sozialhilfeempfänger nur dann möglich sein, wenn das Auto zur Generierung eines eigenen Erwerbseinkommens und damit zur Senkung der Sozialhilfeunterstützung führt oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.
Damit bleibt die SVP konsequent und übernimmt letztlich lediglich die seit 2011 angewendete Praxis der Sozialhilfe Basel-Stadt Sozialhilfebezügern den Besitz eines Autos zu verbieten. Seit 2011 deckte der Grundbedarf der Sozialhilfe kein Auto. Personen, die sich bei der Sozialhilfe anmeldeten, mussten die Kontrollschilder abgeben. Das Appellationsgericht hat in seinem Urteil vom 6. August 2014 festgehalten, dass "der angefochtenen Weisung eine gesetzliche Grundlage fehlt". Daraufhin hat die SVP die erwähnte Motion eingereicht und die gesetzliche Grundlagenschaffung eingefordert.
Für die SVP ist es unverständlich, dass sich der Kanton Basel-Stadt ausgerechnet dort gegen die SKOS-Richtlinien versperrt, wo für einmal eine restriktive Handhabung sinnvoll und seitens SKOS sogar ausdrücklich empfohlen wurde. Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die bisher angewendete Regelung unbegründet abgeändert werden soll. Die Verkehrsausgabenpositionen im Grundbedarf der SKOS-Richtlinien bezeichnen ausdrücklich den öffentlichen Nahverkehr sowie den Unterhalt von Velo oder Mofa, nicht aber den Unterhalt eines Autos. Gerade in einem Kanton wie Basel-Stadt ist ein solches Autoverbot, aufgrund der guten Erschlossenheit und der exzellenten Anbindung an den Öffentlichen Verkehr, sinnvoll.
Die SVP wird sich daher im Parlament dafür einsetzen, dass die Motion dem Regierungsrat zur definitiven Umsetzung überwiesen wird. Es ist völlig unverständlich, weshalb Sozialhilfeempfängern grundlos dieser Luxus gegönnt werden soll.
Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt
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