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Angleichung der Vermögenssteuer-Freibeträge an den Nachbarkanton Basel-Landschaft durch Rot-Grüner Verbund mit DSP und EVP gescheitert

Die Motion zur Angleichung der Vermögenssteuer-Freibeträge an den Nachbarkanton Basel-Landschaft wurde mit 62 gegen 53 Stimmen knapp abgelehnt. Das Zünglein an der Waage spielten die Mitteparteien EVP und DSP.

Nachdem die SVP Basel-Stadt mit der Steuersenkungsinitiative den Nerv getroffen hatte, konnte die Junge SVP Basel-Stadt im Grossen Rat mit der Überweisung der Motion „Alexander Gröflin und Konsorten zur Erhöhung der Steuerfreibeträge bei der Vermögenssteuer“ vor drei Monaten ein weiteres steuerpolitisches Zeichen setzen. Über die Antwort der Regierung zur Motion wurde am 12. März 2008 im Grossen Rat debattiert.
Die Argumente der Regierung, welche sich dagegen ausgesprochen hatte, sind schwer nachvollziehbar. Ständig wird auf das ende Jahr geschnürte Steuerpaket verwiesen, als ob die Motion abhängig von irgendwelchen Paketen eingereicht wurde. Dadurch ist der Regierungsrat der Auffassung, dass im Moment kein Bedarf nach weiteren Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestehe. Am Ende der Antwort möchte sich die Regierung mit dem Hinweis auf eine erst kürzlich lancierte Volksinitiative aus der hinkenden Argumentation retten.

Eine Erhöhung der Steuerfreibeträge käme nicht ausschliesslich den reichsten und Reichen zu gute, sondern eben auch für Sparende aller sozialen Schichten. Viele Wünsche und Träume können erst durch das Sparen erreicht werden. Sei es das Eigenheim, die Eigentumswohnung oder andere Kostbarkeiten. Für solche Anschaffungen sind die Freibeträge in unserem Kanton schnell überschritten. So verliert das angesparte Kapital durch Inflation und Versteuerung an effektivem Wert.

In der Schlussabstimmung obsiegte die Rot-Grüne Mehrheit im Verbund mit den Mitteparteien, welche jüngst ohne klaren Wählerauftrag einen Sitz in der Regierung anpeilten. Nun bleibt alles beim Alten: Basel-Stadt ist weiterhin Schlusslicht im kantonalen Vergleich.
Obwohl es nicht im Sinne des Parlaments ist, fördert es das NICHT-Sparen, indem die Freibeträge tief belassen wurden.

Das Volk muss hier das letzte Wort haben: Deshalb empfehle ich Ihnen die „Kantonale Volksinitiative zur Milderung der Vermögenssteuer“, die zwar ein Plagiat meiner Forderung darstellt, aber in die gleiche Richtung geht, zu unterschreiben.

Auszug aus dem Steuergesetz:
ii. steuerberechnung
1. Steuerfreibeträge
§ 49. Vom Reinvermögen werden abgezogen:
a) 100 000 Franken für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
lebenden Ehegatten sowie für Alleinstehende im Sinne von § 35
Abs. 1 lit. d;
b) 50 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen;

Die gewünschte Gesetzesänderung:
ii. steuerberechnung
1. Steuerfreibeträge
§ 49. Vom Reinvermögen werden abgezogen:
a) 150 000 Franken für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
lebenden Ehegatten sowie für Alleinstehende im Sinne von § 35
Abs. 1 lit. d;
b) 75 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen;

Link zum Geschäft: http://www.grosserrat.bs.ch/

Alexander Gröflin
Grossrat, Mitglied der Finanzkommission

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