Die Richterinnen und Richter werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Die Wahl der Präsidenten, der Statthalter und der ordentlichen Richter im Nebenamt erfolgt durch das Volk. Die Ersatzrichterinnen und -richter werden durch den Grossen Rat gewählt.
Am Appellationsgericht stellt die SVP keine Richter. So bleibt die SVP gemäss ihrem Wähleranteil von 15 Prozent der letzten Gesamterneuerungswahlen vom 28. Oktober 2012 in den Gerichten untervertreten.
Das Sozialversicherungsgericht beurteilt alle Fälle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht (AHV, IV, EO, BVG, UVG etc.). Es ist zusammengesetzt aus drei Gerichtspräsidenten, acht ordentlichen Richtern und acht Ersatzrichtern.
Dr. med. Willi Rühl | Ersatzrichter |
Das Strafgericht ist erstinstanzlich zuständig für alle Straftaten, die in unserem Kanton begangen werden. Es setzt sich zusammen aus zehn Gerichtspräsidenten (wovon zwei Teilzeitpensen), einer Statthalterin, fünfzehn ordentlichen Richtern sowie achtzehn Ersatzrichtern.
lic. iur. Marc Oser | Gerichtspräsident |
Das Zivilgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten im Zivilrecht. Es setzt sich zusammen aus sieben Gerichtspräsidenten, fünfzehn ordentlichen Richtern, sowie zehn Ersatzrichtern.
Lorenz Amiet | Ersatzrichter |